Stand: August 2008


Klärschlamm

Klärschlämme (aus Abwasser durch Sedimentation abtrennbare wasserhaltige Stoffe) stammen aus kommunalen Kläranlagen, in denen die Abwässer insbesondere aus privaten Haushalte und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können insbesondere wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphatgehaltes auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger ausgebracht werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen. Derzeit werden etwas mehr als die Hälfte der kommunalen Klärschlämme in der Landwirtschaft und im Landschaftsbau zu Düngezwecken eingesetzt, wobei der in der Landwirtschaft eingesetzte Klärschlammanteil weiter rückläufig ist (30 % der in 2006 insgesamt angefallenen Klärschlammmenge) Die verbleibende Restmenge wird u.a. als Sekundärbrennstoff in Kraftwerken und Zementwerken eingesetzt oder auf Deponien gelagert. Die Deponierung ist seit dem 1. Juni 2005 nur nach der Vorbehandlung in einer Müllverbrennungsanlage oder nach einer mechanisch-biologischen Behandlung zulässig.

Die Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft erfolgt auf der Grundlage der
Klärschlammverordnung, die Grenzwerte für die Belastung des Klärschlamms mit Schwermetallen und anderen Schadstoffen enthält.

Diese Regelungen und strenge Vorgaben auf der Grundlage des Wasserrechtes und des Chemikalienrechts haben dazu geführt, dass der Schadstoffgehalt in kommunalen Klärschlämmen in den letzten Jahren z.T. um über 90 % zurückgegangen ist. Neueste Zahlen aus dem Jahr 2006 belegen die Fortsetzung dieses Trends für die Mehrzahl der untersuchten Schwermetalle. Dies gilt auch für eine Reihe von organischen Schadstoffen. Bei einzelnen organischen Schadstoffen dagegen ist zwischenzeitlich eine Belastungsstagnation eingetreten.

Um mögliche Aufkonzentrationen von Schadstoffen im Boden langfristig auszuschließen, wird angestrebt, künftig nur noch sehr gute Klärschlammqualitäten für eine Verwertung in der Landwirtschaft zuzulassen. Hierzu hat BMU nunmehr das Verfahren zur Novellierung der geltenden Klärschlammverordnung aus dem Jahr 1992 eingeleitet mit dem Ziel, insbesondere die bestehenden Schadstoffgrenzwerte zu verschärfen.

Die EU-weite Klärschlammverwertung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG).

Dokumente zum Thema:


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Nov. 2010 AbfKlärV - Klärschlammverordnung 
Sep. 2010 Klärschlammverordnung und Klärschlammrichtlinie 
Feb. 2010 Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft 
Okt. 2007 Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft 
Sep. 2007 Nachhaltige Ressourcennutzung durch Phosphorrückgewinnung aus Abwasser und Klärschlamm 
Juli 2007 Klärschlamm als Düngemittel
Pflanzenverfügbarkeit von Stickstoff, Phosphor und Kalium
 
Juli 2007 Begrenzung von Schadstoffeinträgen in Böden durch Düngemaßnahmen 
Dez 2004 Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft
- deutscher Bericht an die EU-Kommission -
 


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