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StartseiteStand: April 2007
Dokument entspricht dem Stand der Beratungen vom April 2007.
Den aktuellen Stand der Beratungen finden Sie
hier.
Weiterentwicklung der europäischen Vorschriften für die Verbringung von Abfällen
Am 13. September 2006, am 14./15. Dezember 2006 und am 8./9. März 2007 fanden Zusammenkünfte der Anlaufstellen zur EG-Abfallverbringungsverordnung mit den nachfolgend dargestellten wesentlichen Ergebnissen statt.
I. Änderung von Anhängen der EG-Abfallverbringungsverordnung
Bei den o. g. Anlaufstellen-Sitzungen wurde die Änderung von Anhängen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen behandelt. Beschlüsse über Änderungen der Anhänge können im Ausschussverfahren (Komitologie) gefasst werden.
1. Änderung von Anhängen auf Grund von Beschlüssen auf Ebene der Vereinten Nationen
Zur Umsetzung von Beschlüssen der 8. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) zum Basler Übereinkommen Ende 2006 werden folgende Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 geändert:
- Anhang IA (Notifizierungsformular) und Anhang IB (Begleitformular); insbesondere ist künftig die Abfallmenge in Tonnen und nicht mehr in Kilogramm anzugeben,
- Anhang IC (Ausfüllanleitung für das Notifizierungs- und das Begleitformular in Anhang IA und IB); dieser Anhang war bisher leer,
- Anhang VII (Dokument, das bei Verbringungen nicht notifizierungsbedürftiger Abfälle mitzuführen ist); insbesondere ist künftig die Abfallmenge in Tonnen und nicht mehr in Kilogramm anzugeben, und
- Anhang VIII (Leitlinien für eine umweltgerechte Behandlung); Aufnahme von fünf Leitlinien zu POP-haltigen Abfällen, die bei der 8. VSK beschlossenen wurden.
Grundlage für die Anhänge IA, IB und IC ist das beigefügte Dokument (
PDF-File, 301 kB), das unter
www.basel.int verfügbar ist. Die Anhänge IA und IB sind wortgleich in die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 zu übernehmen, während die Ausfüllanleitung an die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 angepasst wird. Ein Entwurf für Anhang IC (Stand 3.4.2007) ist beigefügt (
PDF-File, 76 kB).
Die Kommission beabsichtigt, die Änderungen dieser Anhänge im Komitologieverfahren möglichst bald abzuschließen (ca. Juni 2007).
2. Weitere Änderungen
Anhang IIIA (grüne Mischungen) der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, der derzeit leer ist, soll bis Januar 2008 ausgefüllt werden. Damit ist es möglich, bestimmte ungefährliche Abfallmischungen aus dem Notifizierungsverfahren zu entlassen, was für Industrie und Behörden zu einer Erleichterung führen würde. Zur Ausfüllung dieses Anhangs haben Deutschland (im August 2006;
PDF-Datei, 63 kB) und Finnland (im März 2007) Vorschläge gemacht. Um über diese Vorschläge entscheiden zu können, sind noch weitere fachliche Informationen erforderlich, die insbesondere von der Industrie geliefert werden sollten.
Deutschland hat zudem im März 2007 eine weitere Änderung von Anhang VII zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen vorgeschlagen (
PDF-Datei, 98 kB). Damit soll im Fall der Veranlassung von Verbringungen durch Händler oder Makler der Entsorgungsanlage nicht offen gelegt werden müssen, wer die Abfälle erzeugt hat. Die Kommission prüft diesen Vorschlag derzeit.
II. Ergebnisse von Sitzungen der Anlaufstellen zur EG-Abfallverbringungsverordnung
Am 13. September 2006, am 14./15. Dezember 2006 und am 8./9. März 2007 fanden Zusammenkünfte der Anlaufstellen zur EG-Abfallverbringungsverordnung mit den nachfolgend dargestellten wesentlichen Ergebnissen statt.
1. Leitlinien über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Es wurden Anlaufstellen-Leitlinien (
PDF-Datei, 249 kB) Nr. 1 über die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (unter der EG-Verordnung Nr. 259/93) vorläufig verabschiedet. (In English:
PDF-File, 232 kB)
Die Leitlinien enthalten Informationen für
- Personen, die die Verbringung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Abfälle) veranlassen,
- Besitzer von Elektro- und Elektronikgeräten (Nicht-Abfälle), die grenzüberschreitende Transporte dieser Geräte veranlassen und eine Nichteinhaltung der EG-Abfallverbringungsverordnung vermeiden möchten, und
- Behörden, die für die Durchsetzung der EG-Abfallverbringungsverordnung zuständig sind.
Die Leitlinien behandeln insbesondere folgende Themen:
- die Abgrenzung zwischen Abfall und Nicht-Abfall einschließlich der Frage, wen die Beweislast bei der Klärung dieser Abgrenzung trifft (Abfallbesitzer oder Behörde),
- die Überprüfungen der Funktionsfähigkeit, Nachweise und Verpackungen, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte keine Abfälle sind, und
- die Abgrenzung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Elektro- und Elektronik-Altgeräten.
Diese Leitlinien gelten ab 15. März 2007. Sie wurden federführend von Deutschland vorbereitet und liegen in deutscher Übersetzung vor. Sie treten mit Wirkung ab dem 12. Juli 2007 außer Kraft, da sie sich auf die mit Wirkung vom 12. Juli 2007 außer Kraft tretende Verordnung (EWG) Nr. 259/93 beziehen. Gleichzeitig werden geänderte Leitlinien in Kraft treten, die angepasst sein werden an die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen, die ab 12. Juli 2007 anzuwenden sein wird. Ein entsprechender Beschluss ist für die nächste Zusammenkunft der Anlaufstellen am 14./15. Juni 2007 vorgesehen. Der Entwurf (Stand 21. Mai 2007) ist beigefügt. (
Entwurf, PDF-File, 168 kB).
Zudem werden zwei potentielle Anhänge für die o. g. Leitlinien erarbeitet, die Abfallklassifizierungen für alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthalten. Im ersten Anhang (enthält eine Tabelle) geht es um die Zuordnung von Abfallschlüsseln gemäß Europäischen Abfallverzeichnis und gemäß Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Anhänge III und IV) zu den Anhang IB der EG-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte enthaltenen Auflistung der Produkte nach Gerätekategorien. Im ersten Anhang (enthält zwei Tabellen) werden Abfallschlüssel gemäß Europäischen Abfallverzeichnis zu Fraktionen von zerlegten Elektro- und Elektronik-Altgeräte, unterteilt in zwei Tabellen für nicht gefährliche und gefährliche Fraktionen. Der Entwurf (Stand 13. April 2007) ist beigefügt (
Entwurf, PDF-File, 810 kB).
2. Weitere Leitlinien
Folgende Leitlinien sind in Vorbereitung (Deutschland ist jeweils federführend) und sollen spätestens am 14./15. Juni 2007 angenommen werden:
- Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 2 zu Informationen über den Import von Abfällen, die von Streitkräften oder Hilfsorganisationen erzeugt wurden. Gemäß Artikel 1 Abs. 3 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 gilt diese nicht für die Einfuhr in die EG von Abfällen, die beim Einsatz von Streitkräften oder Hilfsorganisationen in Krisensituationen oder im Rahmen friedenschaffender oder friedenserhaltender Maßnahmen anfallen, sofern diese Abfälle von den betreffenden Streitkräften oder Hilfsorganisationen oder in ihrem Auftrag in den Empfängerstaat verbracht werden. Jedoch besteht die Pflicht, die zuständigen Behörden im Voraus über eine Verbringung zu unterrichten. In den Leitlinien soll festgelegt werden, welche Informationen den Behörden übermitteln werden sollten. Der Entwurf (Stand 25. April 2007) ist beigefügt (
PDF-File, 218 kB). - Anlaufstellen-Leitlinien zur Bescheinigung einer nicht-vorläufigen Entsorgung. Gemäß Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 muss eine Anlage, die ein vorläufiges Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren (z. B. Sortierung, Zwischenlagerung) durchführt und anschließend Abfälle an Anlagen im selben Staat liefert, eine Bescheinigung von jeder nachfolgenden nicht-vorläufigen Anlage erhalten, mit der der Abschluss der Verwertung oder Beseitigung bestätigt wird. In den Leitlinien wird festgelegt, welche Informationen eine solche Bescheinigung enthalten sollte. Der Entwurf (Stand 29. Mai 2007) ist beigefügt (
PDF-File, 173 kB). - Anlaufstellen-Leitlinien zur Klärung von Anhang IV Teil I Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, der die Klassifizierung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und von Flugasche aus kohlebefeuerten Kraftwerken betrifft. In den Leitlinien wird festgelegt, in welchen Fällen diese Abfälle als gefährlich und in welchen als ungefährlich eingestuft werden sollten. Der Entwurf (Stand 21. Mai 2007) ist beigefügt (
PDF-File, 102 kB).
Weiterhin wurde ein Papier zum System der Anlaufstellen-Leitlinien (bisher "Informationsblätter -/ Information Sheets/") verabschiedet, das grundsätzliche Aussagen zu solchen Leitlinien enthält (
PDF-File, 88 kB).
Zudem wurden fünf bestehende Informationsblätter mit Wirkung ab dem 12.Juli 2007 aufgehoben.
3. Sonstiges
Es wurde ein Papier verabschiedet, dass Aussagen über die Beziehung zwischen den Anlaufstellen und dem freiwilligen europäischen Behördennetzwerk IMPEL-TFS sowie ein Arbeitsprogramm für die Zusammenkünfte der Anlaufstellen enthält (
PDF-File, 104 kB).
Zudem wurden Auslegungen bezüglich der Übergangsbestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 vereinbart; diese wurden bei der letzten Sitzung des Rechtsauschusses der Bund/Länder-Gemeinschaft Abfall (LAGA) beschlossen (
PDF-Datei, 63 kB).
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