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Stand: September 2011

Flagge des Vereinigten Königreiches

Fragen und Antworten zur Energiewende

Deutschland schafft den Einstieg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien und den zügigen Ausstieg aus der Kernenergie. Mit ihren Kabinettsbeschlüssen hat die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür gestaltet. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet, die im Zusammenhang mit der Energiewende stehen.

Allgemeines

Forschung

Kernenergie

Wind-/Solarenergie

Leitungsausbau

Gebäudesanierung

Transport

Allgemeines

  1. Was sind die Kernpunkte / Ziele des Energiekonzepts der Bundesregierung? Wie sieht der Zeitrahmen aus?

    Ziele sind der zügige Einstieg ins Zeitalter der erneuerbaren Energien und der Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll von heute 17 Prozent des Stromverbrauchs auf mindestens 35 Prozent im Jahr 2020 steigen. Bis 2030 strebt die Bundesregierung einen Anteil von 50 Prozent an, 2040 sollen es 60 Prozent und 2050 dann 80 Prozent sein.

  2. Wie wird der Erfolg des neuen Energiekonzepts der Bundesregierung gemessen und seine Umsetzung überwacht?

    Die Bundesregierung wird die Umsetzung des Maßnahmenprogramms jährlich auf Basis eines fundierten Monitorings überprüfen. Sie wird dazu einen Kreis kompetenter Institutionen (unter anderem die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen, Statistisches Bundesamt, Bundesnetzagentur, Umweltbundesamt, Bundeskartellamt, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beauftragen, zu zentralen energiepolitischen Fragen jährlich Beiträge zu liefern.

  3. Wie kann die Energie-Grundversorgung sichergestellt werden?

    Die Stromversorgung ist und bleibt auch mit Abschaltung der sieben ältesten Kernkraftwerke sowie des Kernkraftwerks Krümmel sicher.

    Wir haben in der Vergangenheit bereits zunehmend mehr Strom in Deutschland produziert, als wir selbst verbrauchen konnten. Deswegen sind die Stromexporte Deutschlands in den letzten Jahren gestiegen. Unter anderem stammte der exportierte Strom auch aus deutschen Kernkraftwerken. Wenn einige dieser Kraftwerke jetzt dauerhaft abgeschaltet bleiben, besteht somit kein Anlass zur Sorge. Es verbleiben noch hinreichende Kapazitäten, um die stillgelegten acht Kernkraftwerke mit heute bereits vorhandenen Reserven zu ersetzen.

    Die verbleibenden neun Kernkraftwerke werden in den nächsten Jahren nach und nach durch die im Bau befindlichen 17 fossilen Kraftwerke, den Zuwachs erneuerbarer Energien und zusätzliche hoch effiziente und flexible Gaskraftwerke ersetzt.

  4. Die Stromversorgung soll auch in Zukunft bezahlbar und vor allem sicher sein. Ist die Gefahr, dass uns im Winter Stromausfälle drohen, völlig von der Hand zu weisen?

    Die Stromversorgung ist und bleibt sicher. Die Kapazität der stillgelegten sieben ältesten Kernkraftwerke (KKW) und des KKW Krümmel können wir mit den vorhandenen Reserven ausgleichen. Die verbleibenden neun Kernkraftwerke können wir in den nächsten Jahren nach und nach durch die im Bau befindlichen 18 fossilen Kraftwerke, Fortschritte bei der effizienten Stromnutzung, den Zuwachs erneuerbarer Energien und bis zu 10 neue hoch effiziente und flexible Gaskraftwerke ersetzen. Sparen wir mehr Energie ein, verringert sich der Zubaubedarf für neue Kraftwerke entsprechend und der Anteil der erneuerbaren Energien nimmt automatisch zu. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur bis zum 1. September 2011 die Entscheidung darüber zu treffen, ob eines der Kernkraftwerke, deren Berechtigung zum Leistungsbetrieb mit Inkrafttreten des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes erlischt und das im Hinblick auf Standort und elektrische Anbindung geeignet ist, bis zum 31. März 2013 in einem betriebsfähigen Zustand zur Erzeugung von Elektrizität zu halten ist (Reservebetrieb). Damit hat die Bundesregierung alle für die Sicherheit der Stromversorgung nötigen Maßnahmen ergriffen.

  5. Wann kann bei der geplanten Energiewende auf fossile Energieträger verzichtet werden?

    Treiber der Energiewende sind- neben den mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Elektrizitätserzeugung verbundenen Risiken – der Klimaschutz, die Reduzierung unserer extrem hohen Abhängigkeit von Energieimporten sowie die Beschleunigung von technologischen Innovationen. Um die anspruchsvollen Klimaziele zu erreichen (Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 %, und bis 2050 um 80 % bis 95 % gegenüber 1990) wollen wir den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung von derzeit 17% im Jahr 2010 auf mindestens 35% bis 2020 und sogar mindestens 80 % bis 2050 steigern. Darüber hinaus wollen wir die Energieproduktivität um durchschnittlich gut 2 % pro Jahr steigern und den gesamten Energiebedarf Deutschlands bis 2050 halbieren. Der notwendige Umbau der Stromversorgung wird den gewachsenen Energiemix und die heutige Infrastruktur (Netze, Speicher) deutlich verändern. Heute dominierende Energieträger werden mehr und mehr „nur noch“ dazu dienen, den Ausgleich zur fluktuierenden Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien bereitzustellen. Dafür brauchen wir auch in Zukunft hocheffiziente flexible und CCS-fähige Gas-und-Dampf-Kraftwerke.

  6. Welche Energieträger (Wind, Solar, Wasser, Geothermie, Gas, Kohle, etc.) stehen für die Energiewende zur Verfügung?

    Für die Energiewende stehen – mit Ausnahme der Kernkraft – prinzipiell alle Energieträger zur Stromerzeugung zur Verfügung. Um die Kernkraft binnen 11 Jahren vollständig zu ersetzen, brauchen wir vor allem neue Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien sowie deutliche Fortschritte bei der Ausschöpfung der nach wie vor großen Effizienzpotenziale. Wir wollen bis spätestens 2020 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 17% im Jahr 2010 auf mindestens 35% steigern. Bis spätestens 2030 sollen es mindestens 50 % und bis spätestens 2050 sogar mindestens 80 % sein.

    Der Großteil der Stromversorgung wird in Zukunft aus Windenergie (an Land - onshore- und auf See - offshore) und Solarenergie stammen. Dort war die Wachstumsdynamik in den letzten Jahren am stärksten. Aber auch Biomasse und – mit einem geringeren Anteil – Geothermie und Wasserkraft werden zur Stromerzeugung 2050 beitragen. Für den verbleibenden Rest benötigen wir auch in Zukunft fossile Kraftwerke. Um die fluktuierende Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien auszugleichen, kommen dafür nur hocheffiziente, flexible und CCS-fähige Kraftwerke in Betracht (Gas-und-Dampf-Kraftwerke). Diese sollten soweit wie möglich in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden.

  7. Wie wahrscheinlich ist es, dass die Energiewende nicht zu spät kommt? Was sagen Prognosen beispielsweise zur Entwicklung der CO2-Emmissionen?

    Mit den geplanten Maßnahmen wird sich der CO2-Ausstoß bis 2050 um mindestens 80 Prozent senken lassen. Das ist die sogenannte Mindestabsenkung für Industrieländer, damit sich das Ziel der Europäischen Union einhalten lässt: Den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen.

  8. Deutschland steigt aus der Kernenergie aus und setzt als erstes großes Industrieland eine Wende hin zu erneuerbaren Energien um. Wie wird diese Entscheidung Deutschland verändern?

    Deutschland wird zu einer der effizientesten, innovativsten und umweltfreundlichsten Volkswirtschaften der Welt werden. Der Weg dorthin ist mit wirtschaftlichen, infrastrukturellen und technologischen Herausforderungen verbunden. Aber er bietet uns große Chancen – zum Beispiel für das Handwerk, das Baugewerbe, für Energieversorger, die nicht nur Energie anbieten, sondern ihren Kunden auch Dienstleitungen zur Energieeinsparung und zur Nutzung Erneuerbarer Energien offerieren und natürlich für die Unternehmen die Anlagen zum Einsatz Erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz herstellen. Dort entstehen die Märkte der Zukunft, in denen Deutschland Weltmarktführer ist. Gerade diese Industriezweige sind schon heute Vorzeigeobjekte in Deutschland. Schon jetzt gibt es bei den Erneuerbaren Energien in Deutschland etwa 370.000 Arbeitsplätze. Die Investitionen in die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wachsen von Jahr zu Jahr – 2010 auf rund 27 Mrd. Euro. Das Gleiche gilt für die Anbieter zur Verbesserung der Energieeffizienz. Ein deutscher Turbinenhersteller liefert hier ein augenscheinliches Beispiel: Neue Gasturbinen für ein GuD-Kraftwerk erreichen Wirkungsgrade von 60 %, die noch vor wenigen Jahren im Kraftwerksbau für völlig unmöglich gehalten wurden. Gerade hier zeigt sich der Wert von Grundlagenforschung ohne deren Ergebnisse wir gar nicht über die Materialien verfügen würden, die Temperaturen von 700° C und mehr sowie extrem hohe Drücke aushalten würden. Das Beispiel beweist den Erfolg von gezielten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen und deren Umsetzung in die Praxis: Die Turbine ist mittlerweile ein Exportschlager!

  9. Ist die Energiewende nicht ein großes Wagnis für eine Industrienation, die zugleich Wirtschaftswachstum will?

    Angesichts der weltweiten ökonomischen und politischen Entwicklungen wäre es vielmehr ein sehr viel größeres Wagnis, so weiter zu machen wie bisher. „Vogel-Strauß-Politik“, d.h. den Kopf in den Sand stecken und warten, bis sich der Sturm gelegt hat, hilft hier definitiv nicht weiter. In Asien wird mehr und mehr Energie verbraucht, die Energiepreise steigen bei knapper werdenden Öl-, Gas- und Kohlebeständen deutlich an, eine sichere Versorgung hängt an immer wenigeren Energieexporteuren. Eine kostengünstige, umweltverträgliche und sichere Energie gewinnen wir, indem wir in einem ersten Schritt unseren Energieverbrauch reduzieren – die Möglichkeiten für eine bessere Energieeffizienz sind in allen Bereichen in Deutschland bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Anschließend gilt es, den restlichen Energiebedarf vor allem aus der Nutzung von Erdwärme, Wind, Biomasse, Wasser und Sonne zu decken. Auf diesem Wege gewinnen wir Technologie- und Standortvorteile und bleiben vorne auf den Leitmärkten der Zukunft. Klimaschutz ist darum eine wichtige Wachstumsstrategie für unser Land, um Beschäftigung und Wohlstand sowie technologische Vorsprünge zu sichern.

  10. Wie langfristig sind die Planungen der Bundesregierung im Energiebereich bzw. wie langfristig können sie realistisch zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt sein?

    Das Energiekonzept enthält eine Gesamtstrategie für vier Jahrzehnte – bis 2050.

  11. Mit welchen Rahmenbedingungen (Gesetzgebung, Fördermittel, etc.) wird deren Einsatz gefördert?

    Die Bundesregierung hat zur beschleunigten Umsetzung des Energiekonzepts nach der Katastrophe von Fukushima ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgelegt. Kernstücke der Energiewende sind das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), die Änderungen im Baurecht sowie das modifizierte Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“.

    Das EEG ist durch folgende Elemente gekennzeichnet:

    • Beibehalten der Grundphilosophie: Einspeisevorrang, Netzanschlussverpflichtung und Festpreisvergütung
    • Einführung einer Marktprämie zur verstärkten Direktvermarktung
    • Flexibilitätsprämie für die schrittweise Systemintegration: Hiermit werden Investitionsmehrkosten für einen flexiblen marktorientierten Betrieb von Biogasanlagen (Speicher, zusätzliche Anlagenkapazität) gefördert.

    Für die Windenergienutzung an Land schafft außerdem die Novelle des Bauplanungsrechts mehr Rechtssicherheit für die Ausweisung neuer Windeignungsflächen und für das Repowering, d.h. den Ersatz kleinerer durch größere, effizientere Anlagen an bestehenden Standorten. Und auch die Voraussetzungen für den Bau von Offshore-Windparks wurden weiter verbessert (u. a. Netzanbindung von Offshore-Parks durch Sammelanbindung, 5 Mrd. € - Förderprogramm der KfW für die ersten 10 Offshore-Windparks).

    Daneben fördert das KWK-Gesetz bereits den Bau und die Modernisierung von Anlagen sowie den Bau neuer Wärmenetze. Im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftrechts haben wir die Bedingungen für die KWK-Nutzung weiter optimiert (Frist für Inbetriebnahme neuer Anlagen bis Ende 2020 verlängert, Jahresbegrenzung für Förderung der KWK-Anlagen aufgehoben).

    Die Bundesregierung plant außerdem, ein Kraftwerksförderprogramm zur Förderung hocheffizienter und CCS-fähiger Kraftwerke aufzulegen. Das Förderprogramm soll sich an Stromversorger mit einem Anteil von unter 5% an der Stromversorgung in Deutschland richten. Nach den europäischen Regeln werden im Zeitraum 2013 – 2016 Investitionshilfen in einer Höhe von 15 % gewährt werden können. Im Energie- und Klimafonds sollen ab 2012 die Einnahmen aus dem Emissionshandel gesammelt werden und für zusätzliche Maßnahmen für die Energiewende sowie den nationalen und internationalen Klimaschutz zur Verfügung stehen.

    Das Marktanreizprogramm (MAP) ist das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Förderung von erneuerbaren Energien im Wärmebereich. Das MAP unterstützt Investitionen in regenerative Wärmetechnologien bereits seit über einem Jahrzehnt und setzt wichtige Impulse für die Marktdurchdringung. Es ist geplant, die Mittel des MAP schrittweise aufzustocken. Ab dem Jahr 2013 sollen ca. 480 Mio. € jährlich zur Verfügung stehen.

    Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative werden wir auch künftig wirksame wirtschaftliche Anreize für nationale Klimaschutzprojekte, die Schaffung von Netzwerken gemeinsam mit der Wirtschaft und der Durchführung von Maßnahmen zur Effizienzverbesserung setzen. Die Nationale Klimaschutzinitiative hat in den letzten Jahren deutliche Erfolge beispielsweise in den Bereichen Mini-KWK und gewerbliche Kälteanlagen erzielt.

    Besonderen Ausgleichsregelungen zur Entlastung stromintensiver Unternehmen bei den EEG-Umlagekosten vor.

  12. In welchem Maße wird Energieeinsparung unterstützt?

    Bei Energieeinsparung und Energieeffizienz setzt die Bundesregierung auf den Dreiklang aus Fordern - Fördern - Informieren.

    Um im Gebäudebereich die Sanierungsrate zu verdoppeln, will die Bundesregierung schrittweise die Mindesteffizienzstandards anheben und einen langfristigen Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand einführen. Daher soll nicht nur das Ordnungsrecht (Novelle der Energieeinsparverordnung im Jahr 2012) verschärft werden. Es sollen auch die wirtschaftlichen Anreize für die energetische Gebäudemodernisierung deutlich verbessert werden. Die Finanzmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms werden daher auf jährlich 1,5 Mrd. Euro erhöht.

    Zur Verbesserung der Stromeffizienz gibt es ein breites Spektrum an Maßnahmen. Beispielhaft sind die Förderprogramme

    • für gewerbliche Kälteanlagen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Bei den realisierten Maßnahmen konnten bislang durchschnittlich 40 % Stromeinsparung erreicht werden.
    • für Mini-KWK-Anlagen ebenfalls im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative, das leider wegen fehlender Haushaltsmittel derzeit ausgesetzt ist. Damit wurden durchschnittlich mehr als 40 %

    CO2-Einsparung erreicht und - besonders bedeutsam - gerade für Ein- und Zweifamilienhäuser, die 80 % des Gebäudebestandes ausmachen, der Markteintritt neuer Produkte unterstützt. Auch die dritte Säule, das Informieren, umfasst ein umfangreiches Angebot. So werden zum Beispiel Energieberatungen und Energieeinsparmaßnahmen bei kleinen und mittleren Unternehmen gefördert. Im Rahmen der BMU-Kampagne „Klima sucht Schutz“ können sich Verbraucher online beraten lassen. Und beim "StromsparCheck" kommen Langzeitarbeitslose, die als Stromeinsparhelfer ausgebildet wurden, in einkommensschwache Haushalte und geben Ratschläge zum Energiesparen und damit auch zur Minderung der Strom- und Gasrechnung.

  13. Welche Maßnahmen kann jeder Einzelne ergreifen, um seinen Alltag energieeffizienter zu gestalten und langfristig Energie zu sparen?

    Wichtig ist beispielsweise der Einsatz sparsamer Elektrogeräte, möglichst der Energiesparklasse A++. Leerlaufverluste ("Stand-by") kann man ganz einfach durch den Einsatz einer abschaltbaren Steckerleiste vermeiden. Auch bei der Heizung kann man Energie sparen. Ein Grad weniger Raumtemperatur kann die Heizkosten um rund sechs Prozent senken.

  14. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung selbst, z.B. in ihrer Verwaltung, ergreifen, um zu größerer Energieeffizienz beizutragen?

    Die Bundesregierung wird bei bestehenden Gebäuden wie bei Neubauten eine Vorbildfunktion einnehmen. Bei Bundesbauten soll der Wärmebedarf bis 2020 um 20 Prozent (gegenüber 2010) sinken. Bis 2050 soll ein nahezu klimaneutraler öffentlicher Gebäudebestand erreicht sein. Das "Energieeinsparprogramm Bundesliegenschaften" wird weitergeführt. Alle Neubauten des Bundes unterliegen ab 2012 dem so genannten Niedrigenergiegebäude-Standard.

    Ein Beispiel ist der Neubau des Bundesumweltministeriums in Berlin. Als erste Bundesbehörde wird das Bundesumweltministerium ab Sommer 2011 in einem Niedrigenergie- und Passivhaus arbeiten. Ein Modellprojekt, denn Passivhäuser werden bisher meist als Einfamilienhäuser auf der grünen Wiese gebaut.

  15. Werden beispielsweise die Bundesminister mit gutem Beispiel vorangehen und auch selbst Energie einsparen, das heißt langfristig auf Elektrodienstwagen umsteigen?

    Die Bundesregierung geht mit gutem Beispiel voran: Der Fuhrpark der Bundesregierung wird schrittweise auf Elektrofahrzeuge umgestellt. Ab 2013 werden zehn Prozent der Neufahrzeuge weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer verbrauchen.

  16. Was macht die Bundesregierung, um die Belastungen für die stromintensive Industrie zu mindern?

    Die rund eine Million Beschäftigen in der stromintensiven Industrie leisten einen wichtigen Beitrag für die Wertschöpfung in unserem Land. Deutschland soll auch in Zukunft ein wichtiger Industriestandort mit wettbewerbsfähigen Strompreisen bleiben. Die Bundesregierung beabsichtigt von der Möglichkeit der Kompensation emissionshandelsbedingt erhöhter Stromkosten ab 2013 bei stromintensiven Industrien, die im internationalen Wettbewerb stehen, Gebrauch zu machen. Diese Kompensation wird in der europäischen Emissionshandelsrichtlinie in Art. 10a Abs. 6 ermöglicht. Die Europäische Kommission hat zugesagt, den Umweltbeihilferahmen entsprechend zu ergänzen. Dies ist Voraussetzung für eine nationale Kompensationszahlung. Zudem sieht die 2012 in Kraft tretende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Ausweitung der Besonderen Ausgleichsregelungen zur Entlastung stromintensiver Unternehmen bei den EEG-Umlagekosten vor.

  17. Die Energiewende setzt auch viel Bereitschaft bei der Bevölkerung voraus um in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren oder Windparks in der Nachbarschaft zu tolerieren. Wie geht die Bundesregierung mit diesen Herausforderungen um?

    Der Umbau der Energieversorgung wird nur gelingen, wenn wir dafür die Zustimmung der Bürger und Bürgerinnen vor Ort gewinnen. Das heißt: Wirtschaft und Bürger sollten die immer noch ganz immensen Effizienzpotenziale aus eigenem Antrieb ausschöpfen und dadurch mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Wer sich hier beteiligt, hat die Chance:

    • Energiekosten zu sparen,
    • die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren,
    • in Deutschland erarbeitete Wertschöpfung im Lande zu halten und
    • die Umwelt zu entlasten und das globale Klima zu schützen.

    Deshalb setzt die Bundesregierung auf den Dreiklang aus Fordern – Fördern – Informieren. Im Gebäudebereich heißt das zum Beispiel: Wir werden einen langfristigen Sanierungsfahrplan für den gesamten Gebäudebestand entwickeln und schrittweise die Effizienzstandards anheben. Gleichzeitig werden wir die Förderung aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf jährlich 1,5 Mrd. Euro anheben und die Beratungs- und Informationsangebote ganz erheblich ausweiten.

  18. Viele im Ausland fragen sich, ob Deutschland die Energiewende wirklich schaffen kann. Wie hoch ist die Akzeptanz des deutschen Atomausstiegs im Ausland?

    Natürlich werden wir als Vorreiter international sehr sorgfältig beobachtet. Vorreiter zu sein bedeutet gleichzeitig auch, derjenige zu sein, der die Standards setzt und die Marktführerschaft in einer der zentralen Wirtschaftszweige inne hat. Es besteht Einigkeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch in der internationalen Zusammenarbeit, dass jedes Land das Recht hat, über die Form seiner Energieversorgung selbst zu entscheiden.

  19. Koordiniert sich die Bundesregierung in Energieangelegenheiten langfristig auch mit unseren europäischen Nachbarn?

    Die europäische Zusammenarbeit ist fester Bestandteil unserer Energiepolitik. Gemeinsam mit den europäischen Nachbarn und der Europäischen Kommission arbeitet die Bundesregierung an der Vollendung des europäischen Energie-Binnenmarktes, dem europaweiten Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze sowie der Steigerung der Energieeffizienz. Dazu hat die EU unter deutscher Präsidentschaft ehrgeizige Ziele vereinbart: 20 Prozent Anteil erneuerbarer Energien bis 2020, 20 Prozent Steigerung der Energieeffizienz bis 2020 und Senkung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 20 Prozent bis 2020.

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Forschung

  1. Wie viel Geld muss, im Hinblick auf den Atomausstieg 2022, zukünftig und zusätzlich in die Forschung zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz fließen?

    Die Bundesregierung hat die Forschung und Entwicklung der erneuerbaren Energien schon immer massiv gefördert. Sie weitet diese Förderung im geplanten 6. Energieforschungsprogramm aus. 2010/2011 stehen rund 1,27 Milliarden Euro für die Förderung von Erforschung und Entwicklung moderner Energietechnologien bereit, davon 447 Mio. Euro für erneuerbare Energien.

    Ein Herzstück ist die Forschung für innovative Speichertechnologien. Die Bundesregierung stellt für die Förderinitiative "Energiespeicher" in den nächsten Jahren bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung. Moderne Energiespeichermöglichkeiten sind unerlässlich, da insbesondere Strom aus Wind- und Solarkraftwerken nicht unbedingt dann benötigt wird, wenn er entsteht.

    Weitere Forschungsförderung gewährt die Bundesregierung beispielsweise für die Windenergie, die photovoltaische Stromerzeugung oder die Bioenergie. Für den technologischen Durchbruch bei den Elektroautos verdoppelt die Bundesregierung die Forschungsausgaben für die Jahre 2011 bis 2013 auf eine Milliarde Euro.

  2. Wer soll Förderungsgelder zur Entwicklung neuer Energiespeicher erhalten? Welche Auswahlkriterien sind angedacht?

    Mit der "Förderinitiative Energiespeicher" unterstützt die Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Entwicklung von Speichertechnologien für Strom, Wärme und andere Energieträger. In den nächsten Jahren werden dafür 200 Millionen Euro bereitstehen.

    In der Förderrichtlinie sind detaillierte Kriterien angegeben, nach denen vor allem die stationäre Energiespeicherung erforscht werden soll. Gefördert werden industriegeführte Verbundprojekte und Vorhaben von Universitäten und Forschungseinrichtungen. Förderkriterien sind v.a. die wissenschaftliche Exzellenz des Forschungsprojektes und der Bezug zu den förderpolitischen Zielen. Über die Förderanträge entscheiden die Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt und Forschung gemeinsam.

  3. Werden hierbei konkrete Zielvorgaben vereinbart, wann also die Speichertechnologien zur Verfügung stehen?

    Je mehr erneuerbare Energien zum Zuge kommen, desto wichtiger werden Speicher. Viele Speichertechnologien befinden sich allerdings noch im Grundlagenstadium oder in der Entwicklungsphase. Ziel der Bundesregierung ist es, die Entwicklung zu beschleunigen und eine schnelle Markteinführung neuer Energiespeicher zu erreichen. Die Bundesregierung erwartet durch ihre Forschungsförderung wichtige Impulse. Technologische Durchbrüche lassen sich jedoch nicht verordnen. Die Bundesregierung tut aber alles dafür, dass Forschung und Wirtschaft die besten Rahmenbedingungen vorfinden.

  4. Wird Deutschland zu größten Teilen auf deutsches Know-how bei der Umsetzung neuer Energiekonzepte zurückgreifen können oder müssen wir auf Ressourcen (Material, Forschung, Experten und Arbeiter) aus dem Ausland zurückgreifen?

    Deutsche Unternehmen und Technologien werden das Rückgrat für die neuen Energiekonzepte sein. Das schließt nicht aus, dass einzelne Projekte oder Vorhaben mit ausländischer Beteiligung zustande kommen. Deutschland ist schon heute Leitmarkt für erneuerbare Energietechnologien. Durch massive Investitionen in Forschung und Bildung gehören die Universitäten und außeruniversitären Einrichtungen weltweit zur Spitze. Das gilt sowohl für die Grundlagenforschung als auch für die angewandte Forschung. Leuchttürme etwa sind die neun Spitzenuniversitäten sowie die Energieforschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft in Jülich und Karlsruhe.

    Internationale Zusammenarbeit ist insbesondere bei Großprojekten wie Desertec (Sonnenenergie aus der Sahara) nötig.

  5. Warum muss so viel Geld in Energieforschung investiert werden?

    Viele neue Erkenntnisse, die große Auswirkungen auf die Energieversorgung haben, entstehen in der Forschung. Die angewandte Forschung hat beispielsweise bei Windkrafträdern dazu beigetragen, dass neue Anlagen sehr viel mehr Strom produzieren als ältere. In der Nanotechnologie (Forschung an allerkleinsten Strukturen) entwickeln Forscher neue Materialstrukturen, die einen Durchbruch bei der Entwicklung leistungsfähiger und dabei sehr leichter Batterien versprechen.

  6. Warum ist Forschung für Energiespeicherung notwendig?

    Wenn wir Strom vorwiegend aus erneuerbaren Energien gewinnen, wird Energiespeicherung in großem Umfang notwendig sein. Denn insbesondere Wind und Sonnenlicht sind nicht immer dann verfügbar, wenn viel Strom gebraucht wird. Eine gute Möglichkeit sind Pumpspeicherwerke. Sie brauchen allerdings viel Platz, da künstliche Seen in höherer Lage anzulegen sind. Und der steht nicht überall zur Verfügung.

    Alternativen - wie die Umwandlung in Wasserstoff, Großbatterien, unterirdische Druckluftspeicher – werden noch kaum eingesetzt, da insbesondere ihre Kosten zu hoch sind. Außerdem können sie ökologische Probleme aufwerfen. Deshalb gilt es, intensiv weiter zu forschen.

  7. Strom durch Leitungen zu schicken, ist seit langer Zeit bekannt, warum muss hier Forschung betrieben werden?

    Weil es nicht damit getan ist, mehr Strommasten aufzustellen – zumal das seine Grenzen hat. Deshalb gibt es Forschungen zu "intelligenten Netzen", also zu Stromnetzen, die flexibler und effizienter Energie transportieren. Ein großes Problem besteht darin, Strom aus großer Entfernung zu transportieren, etwa aus der Sahara. Der Verlust in normalen Hochspannungsleitungen wäre viel zu hoch, so dass jetzt erforscht wird, ob der Transport von Gleichstrom effektiver ist.

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Kernenergie

  1. Was sind die entscheidenden Gründe für die Bundesregierung bis 2022 komplett aus der Kernenergie auszusteigen?

    Die nuklearen Folgen der Erdbebenkatastrophe in Japan bedeuten einen Einschnitt für die Nutzung der Kernenergie auch in Deutschland. Im Lichte dieser Ereignisse hat die Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder, in denen Kernkraftwerke betrieben werden, die Sicherheit aller deutschen Kernkraftwerke durch die Reaktor-Sicherheitskommission in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Atomaufsichtsbehörden der Länder überprüfen lassen und zudem durch eine Ethikkommission "Sichere Energieversorgung" einen gesellschaftlichen Dialog zu den Risiken der Nutzung der Kernkraft und zu der Möglichkeit eines beschleunigten Übergangs in das Zeitalter der erneuerbaren Energien angestoßen.

    Die Reaktor-Sicherheitskommission ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die deutschen Kernkraftwerke einen hohen Robustheitsgrad aufweisen. Die Ethikkommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Realität eines Reaktorunfalls substanziellen Einfluss auf die Bewertung des Restrisikos hat und die mögliche Unbeherrschbarkeit eines Unfalls eine zentrale Bedeutung im nationalen Rahmen einnimmt.

    Die Bundesregierung hat unter Einbeziehung der Ergebnisse der Kommissionenbeschlossen, die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität zum frühestmöglichen Zeitpunkt – zeitlich gestaffelt – zu beenden. Der Deutsche Bundestag hat hierzu am 30. Juni 2011 das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes verabschiedet; das Gesetz ist am 6. August 2011 in Kraft getreten.

  2. Wie ist der Zeitplan für den Ausstieg?

    Wir werden schrittweise, jedoch spätestens bis Ende 2022 vollständig, auf die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität in Deutschland verzichten. Die während der einstweiligen dreimonatigen Betriebseinstellung bereits abgeschalteten sieben ältesten Kernkraftwerke sowie das Kernkraftwerk Krümmel bleiben dauerhaft vom Netz. Enddatum für die übrigen Kernkraftwerke: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg 2, 2021 Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf sowie 2022 für die drei jüngsten Anlagen Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.

  3. Wie wirkt sich die Entscheidung zum Ausstieg auf Deutschlands Energiekonzept aus?

    Das Energiekonzept bleibt der Kompass der künftigen deutschen Energiepolitik. Die Energiewende wurde bereits im Energiekonzept 2010 festgeschrieben. Die Ziele und die Ausrichtung dieses Energiekonzepts bleiben bestehen. Die Maßnahmen – insbesondere zum Netzausbau, zum Ausbau der Windenergie und zur Erneuerung des Kraftwerksparks – werden jedoch beschleunigt umgesetzt.

    Zahlreiche Studien belegen übereinstimmend, dass ein Umbau der Energiewirtschaft ohne Kernenergie möglich ist und langfristig große Chancen und wirtschaftliche Vorteile bieten kann. Der wegfallende Anteil der Kernenergie an der Elektrizitätsversorgung soll mittelfristig durch neue, effiziente fossile Kraftwerke, den Ausbau und eine fortschreitende Marktintegration der erneuerbaren Energien sowie eine Steigerung der Energieeffizienz kompensiert werden.

  4. Wird mit der Abschaltung aller Kernkraftwerke bis 2022 auch die Endlagerfrage endlich geklärt?

    Die Generationen, die die Kernenergie nutzen, müssen sich auch um die Lagerung der radioaktiven Abfälle sorgen. Dies schließt die ergebnisoffene Weitererkundung von Gorleben ebenso ein wie ein Verfahren zur Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskriterien und möglicher alternativer Entsorgungsoptionen. Die Bundesregierung wird bis Ende dieses Jahres dazu einen gesetzlichen Vorschlag unterbreiten.

  5. Wie wird Deutschland die fehlenden 23% an Elektrizität ersetzen?

    Deutschland kann die derzeit stillgelegten Kernkraftwerke sicher mit vorhandenen Reserven und moderaten Importen kompensieren. Im Frühjahr 2011 standen z. B. kurzzeitig 12 von 17 Kernkraftwerken still. Anspruchsvoller als im Frühjahr ist die Situation in den nächsten beiden Wintern. Aber auch hier gehen wir davon aus, dass die deutsche Energiewirtschaft diese anspruchsvolle Aufgabe meistern wird. Die in der Zeit bis 2022 nach und nach vom Netz gehenden weiteren Erzeugungskapazitäten deutscher Kernkraftwerke, die in Deutschland bisher rund 23 % der Elektrizität produzierten, sollen zukünftig durch einen Mix aus weiterem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Zubau bereits geplanter und weiterer fossiler Kraftwerke, möglichst als Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), einer deutlichen Steigerung der Energieeffizienz und der verstärkten Nutzung der Möglichkeiten des internationalen Stromverbundes kompensiert werden.

  6. Welche Kosten sind mit dem schnelleren Ausstieg aus der Kernenergie verbunden?

    Der Ausstieg ist nicht zum Nulltarif zu haben. Aktuelle Studien gehen von einem direkt dem schnelleren Ausstieg zurechenbaren Strompreis-Anstieg in der Größenordnung von mittelfristig höchstens einem Cent pro Kilowattstunde aus. Die Bundesregierung verfolgt vor diesem Hintergrund das Ziel, den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien gangbar, wirtschaftlich und auch ökonomisch nachhaltig zu gestalten.

  7. Kann Deutschland bis 2022 überhaupt alle Vorkehrungen (gesetzlicher, infrastruktureller, wirtschaftlicher Art) treffen, um den Ausstieg aus der Kernenergie auffangen zu können?

    Der Ausstieg aus der Kernkraft bedeutet einen grundlegenden Wandel des Energiesystems in Deutschland. Daran müssen alle mitwirken. Die nötigen rechtlichen Maßnahmen sind jetzt auf den Weg gebracht. Entscheidend ist aber auch, dass die Bevölkerung die Veränderungen akzeptiert: neue Stromleitungen, neue konventionelle Kraftwerke und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus sind alle gefordert, so sparsam wie möglich mit Energie umzugehen. Der Ausstieg aus der Kernkraft bedeutet einen grundlegenden Wandel des Energiesystems in Deutschland. Daran müssen alle mitwirken. Die nötigen rechtlichen Maßnahmen sind jetzt auf den Weg gebracht. Entscheidend ist aber auch, dass die Bevölkerung die Veränderungen akzeptiert: neue Stromleitungen, neue konventionelle Kraftwerke und den Ausbau der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus sind alle gefordert, so sparsam wie möglich mit Energie umzugehen.

  8. Wie soll verhindert werden, dass Deutschland in Zukunft Strom von Kernkraftwerken aus dem Ausland importiert?

    Der Import von Strom von Kernkraftwerken aus dem Ausland ist keine Alternative. Moderne, hocheffiziente Kohle- und Gaskraftwerke werden den schnelleren Übergang zu einer Stromversorgung aus erneuerbaren Energien möglich machen. Übrigens: Im- und Exporte wird es weiterhin geben, denn Deutschland ist Teil des europäischen Strom-Binnenmarkts. Strom aus erneuerbaren Energien genießt aber Vorrang.

  9. Hat der schnellere Ausstieg Auswirkungen auf die Klimaschutzziele Deutschlands?

    Der Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität ist im Grundsatz – europaweit betrachtet – klimaneutral. Zwar werden durch den Ausstieg die CO2-Emissionen im deutschen Stromsektor zunehmen. Dieser Anstieg wird durch den Emissionshandel jedoch in anderen Sektoren in Deutschland und Europa vollständig kompensiert. Damit bleiben auch kurzfristig die Treibhausgasemissionen in Europa konstant, weil der Emissionshandel eine EU-weite Obergrenze für Treibhausgasemissionen setzt. Zudem wurde diese EU-weite Obergrenze unter Berücksichtigung des ursprünglichen deutschen Beschlusses zum Ausstieg aus der Kernenergie festgelegt. Die deutschen Klimaschutzziele haben unverändert Gültigkeit.

  10. Welchen Einfluss hat die Energiewende auf die ehrgeizigen deutschen Klimaschutzziele? Können sie aufrecht erhalten werden?

    Wir werden unsere nationalen Klimaschutzziele auch bei beschleunigtem Ausstieg aus der Kernenergienutzung erreichen. Kurzfristig können die CO2-Emissionen im deutschen Stromsektor zunehmen. Mittelfristig werden sie aber umso deutlicher sinken, wenn alte CO2-intensive Kraftwerke forciert durch neue Anlagen zur Produktion von Strom aus Wind, Sonne, Biomasse und Wasser sowie durch hocheffiziente und flexibel einsetzbare fossile Kraftwerke ersetzt werden. Das haben auch die Energieszenarien bestätigt, die die Bundesregierung bei der Erstellung des Energiekonzepts hat rechnen lassen.

  11. Der schnelle deutsche Ausstieg aus der Atomenergie war vor allem eine Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima. Welchen Sinn macht es mit Blick auf die Sicherheit, die deutschen Atomkraftwerke abzuschalten, wenn im europäischen Ausland weiter Atomstrom produziert wird?

    Deutschland legt seit jeher großen Wert auf eine eigenständige und sichere Energieversorgung und ist damit bislang auch sehr gut gefahren. Das ist für eine große Industrie- und Exportnation wie die unsere, die über wenige Rohstoffe verfügt, dicht besiedelt ist und auf Technologie setzen muss, auch unabdingbar. Das steht in keinem Widerspruch zur Einbindung in den Europäischen Binnenmarkt und zum Energiehandel mit unseren Nachbarn. Ein solch großer Markt hat unvergleichlich viele Vorteile für die Preise, für die Versorgungssicherheit, für die Stabilität der Netze, für die Nutzung erneuerbarer Energien und die Verbreitung von Effizienztechniken. Jedes Land hat im europäischen Konzert das Recht, über die Form seiner Energieversorgung selbst zu entscheiden. Die Rolle Deutschlands wird in Zukunft darin liegen, mit der Gestaltung der Energiewende in Deutschland Alternativen zur Nutzung der Kernenergie und der fossilen Energieträger aufzuzeigen und so zur Nachahmung anzuregen.

  12. Nach Tschernobyl hat Deutschland seine Nuklearpläne auf Eis gelegt während Nachbarn z.T. kräftig ausgebaut haben. Gibt es nach Fukushima einen vergleichbaren Trend in der Europäischen Union? Ist es eine überhastete emotionale Entscheidung, aus der Kernenergie auszusteigen?

    Deutschland hat im vergangenen Jahr mit dem Energiekonzept die Entscheidung getroffen, seine Energieversorgung in Zukunft auf Basis der erneuerbaren Energien zu decken. Dies ist gesellschaftlicher Konsens. Der nun beschlossene schnellere Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie erfordert, dass wir auch den dafür erforderlichen Umbau der Energieversorgung deutlich beschleunigen. Dies ist mit großen Herausforderungen, aber auch mit neuen Chancen verbunden.

    Entscheidend für die jetzt getroffenen Weichenstellungen sind rationale ökologische, ökonomische, aber auch ethische Beweggründe. Der grundlegende Umbau der Energieversorgung wird mit Chancen für die kommenden Generationen verbunden sein. Diesen Umbau in der Praxis umzusetzen, wird nicht einfach werden. Aber wenn wir uns der Herausforderung stellen, eröffnet dieser Umbau zugleich neue technologische und ökonomische Perspektiven für die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort und Exportnation (z. B. energieeffiziente Produkte, erneuerbare Energien, hocheffiziente Kraftwerke).

    Jedes Land hat das Recht, über die Form seiner Energieversorgung selbst zu entscheiden. Derzeit betreiben 14 der 27 EU-Mitgliedstaaten Kernkraftwerke.

  13. EU-Kommissar Oettinger hat gesagt, Deutschlands Ausstieg könne nur dann funktionieren, wenn es erhebliche Fortschritte bei der Energieinfrastruktur gibt. Welche Auswirkungen wird die deutsche Entscheidung auf die europäischen Nachbarn haben?

    Der Ausbau der Energieinfrastruktur (Netze, Kraftwerke, Speicher) ist eine entscheidende Voraussetzung für den angestrebten Umbau der Energieversorgung. Das Energiekonzept sieht deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, um die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen zu beschleunigen. Das nun beschlossene Energiepaket enthält zudem wichtige Maßnahmen für den beschleunigten Ausbau gerade der Netze und zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

    Deutschland hat auch in Zukunft den Anspruch, die notwendigen Kapazitäten vorzuhalten, um seinen Strombedarf vollständig selbst zu decken. Unabhängig davon befindet sich Deutschland im Zentrum des EU-Binnenmarkts, in dem der grenzüberschreitende Handel mit Strom mit den entsprechenden Lastflüssen zum Alltag gehört.

  14. Wird Deutschland auf andere Staaten einwirken, ebenfalls aus der Kernenergie auszusteigen?

    Jedes Land hat das Recht, über die Form seiner Energieversorgung selbst zu entscheiden. Deutschland wird sich im Rahmen seiner internationalen Zusammenarbeit weiterhin für höchste Sicherheitsstandards bei der Nutzung von Kernenergie einsetzen und den internationalen Austausch dazu fortsetzen. Daneben wird die Rolle Deutschlands in Zukunft darin liegen, mit der Gestaltung der Energiewende in Deutschland Alternativen zur Nutzung der Kernenergie aufzuzeigen und so zur Nachahmung anzuregen. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich darauf geeinigt, alle Kernkraftwerke einer Überprüfung (sogen. Stresstest) zu unterziehen.

  15. Selbst ein endgültiger Atomausstieg im Jahr 2022 schützt uns nicht vor Unfällen, die anderswo in Europa stattfinden können. Leistet sich Deutschland einen teuren, aber wirkungslosen Sonderweg?

    Deutschland setzt mit dem Energiekonzept Maßstäbe – in der EU und weltweit. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat beim G8-Gipfel die Reaktorsicherheit zum Thema gemacht. Viele Länder folgen unserem Vorbild und stellen ihre Kernkraftwerke auf den Prüfstand. Die EU hat sich auf einen ersten Stresstest für alle europäischen Kernkraftwerke verständigt. Die Bundesregierung hat am 6. Juni 2011 einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung zu beschleunigen. Sie erkennt an, wenn sich andere Staaten für eine weitere Nutzung der Kernenergie entscheiden. In jedem Fall ist es notwendig, Unfallrisiken umfassend zu analysieren und bestmöglich zu kontrollieren. Deutschland wird daher seine Erfahrungen und Kompetenz weiterhin international einbringen, damit Unfälle verhindert werden.

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Wind-/Solarenergie

  1. Wind- und Solarenergie sind Energiequellen, die nicht zu steuern sind. Wie kann mit solch unsicheren Quellen eine Versorgung garantiert werden?

    Für die Versorgungssicherheit werden mittelfristig konventionelle Kraftwerke, die zu jeder Zeit Strom liefern können, weiterhin eine zentrale Rolle spielen. Durch den Ausbau der Netze, der Nutzung von Lastmanagement, die Verbesserung der Einspeiseprognosen für Wind- und Sonnenenergie und die Entwicklung von Speichertechnologien wird auch ein überwiegend auf erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem die Versorgung sichern.

  2. Ist es überhaupt möglich, Solar- und Windstrom, der ja nur zu bestimmten Zeiten produziert wird, länger zu speichern?

    Ja, eine Speicherung von Strom aus erneuerbarer Energie ist in begrenztem Umfang bereits heute möglich. Energiespeicher, zum Beispiel Pumpspeicherwerke, sind auch heute schon wirtschaftlich. Dennoch sind neue technologische Entwicklungen nötig, um neue Energiespeicher marktfähig zu machen. Mit der "Förderinitiative Energiespeicher" unterstützt die Bundesregierung Forschung und Entwicklung mehrerer Speichertechnologien für Strom, Wärme und andere Energieträger. Etliche Technologien sind noch im Grundlagenstadium oder in der Entwicklungsphase, etwa sogenannte RedoxFlow-Batterien oder die Umwandlung von erneuerbar erzeugtem Strom in speicherbare chemische Energie wie Wasserstoff oder Methan. Das Gleiche gilt für thermisch optimierte Druckluftspeicher, die den Wirkungsgrad durch Zwischenspeicherung von Wärme erhöhen.

  3. Wo und wie kann Strom, der beispielsweise in den Offshore-Parks in der Nordsee gewonnen wird, überhaupt so genutzt werden, dass dies rentabel ist und anfallende Kosten (z.B. für den Bau neuer Leitungen) diese Energieform nicht unbezahlbar machen?

    Offshore-Windenergie muss dorthin gelangen, wo sie gebraucht wird: In die Industriezentren im Landesinneren. Dazu ist es notwendig, zügig neue Stromtrassen zu bauen. Denn solange sich die Energie nicht oder nur begrenzt ins Netz einspeisen lässt, ist der Bau weiterer Offshore-Windparks nicht rentabel. Der Ausbau der Infrastruktur ist also auch notwendig, um umweltfreundlichen Strom günstig verteilen zu können – und unabhängiger von teuren konventionellen Energieträgern zu werden. Umgekehrt wird also ein Schuh daraus: Investitionen in den Netzausbau sind am Ende günstiger als der Verzicht darauf.

  4. Kann man absehen, wie sich die Strompreise nach dem endgültigen Atomausstieg entwickeln werden?

    Nein. Strompreise werden nicht nur durch den Atomausstieg, sondern auch durch andere Faktoren beeinflusst – beispielsweise durch Brennstoffpreise, die Entwicklung des Stromangebots anderer Länder sowie durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze.

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Leitungsausbau

  1. Wie teuer wird der Ausbau der Stromtrassen und wie lange wird er dauern?

    Bis 2020 müssen nach Aussage der Deutschen Energie-Agentur (dena) zwischen 1.500 und 3.600 km Höchstspannungsleitungen neu gebaut werden – nicht vom Staat, sondern von den Übertragungsnetzbetreibern. Der tatsächliche Ausbaubedarf, ermittelt auf der Grundlage aktueller Szenarien, wird durch die Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur im Rahmen der zukünftig anzufertigenden Netzentwicklungspläne konkretisiert. Die Kosten lassen sich noch nicht verbindlich abschätzen; sie werden aber letztlich in den Strompreis einfließen.

  2. Wie sollen neue Stromtrassen gegen den lokalen Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt werden?

    Die Bundesregierung setzt auf einen intensiven Dialog mit der Bevölkerung. Alle sollen verstehen, warum wir neue Stromleitungen brauchen. Klar ist: Man kann nicht immer nur "Nein" sagen – mehr erneuerbare Energien im Netz sind ohne einen Netzausbau eben nicht machbar. Wer A sagt, muss auch B sagen.

  3. Was genau ist mit "verbesserten Rahmenbedingungen für den Ausbau der Speicherkapazitäten" gemeint?

    Die Bundesregierung will Energiespeicher auf längere Sicht von Netzentgelten befreien, um stärkere Investitionsanreize zu setzen. Die Entwicklung neuer Speichertechnologien soll gezielt gefördert werden. Es geht aber auch um die Akzeptanz von Speichern. Sie sind Teil der Energiewende und nötig, um eine zukunftsfähiges Energiesystem auf Basis erneuerbarer Energien zu schaffen. Die Bundesregierung appelliert an Länder und Kommunen, solche Projekte politisch zu flankieren und offensiv für den Speicherausbau zu werben.

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Gebäudesanierung

  1. Trägt auch Energieeinsparung (Gebäudesanierung, etc.) zur Energiewende bei?

    Energieeinsparung und Energieeffizienz sind ganz wesentliche Bestandteile der Energiewende und Voraussetzung dafür, dass Deutschland seine anspruchsvollen Klimaschutzziele und seine Ausbauziele für erneuerbare Energien erreicht. Wir wollen die Energieproduktivität um durchschnittlich gut 2 % pro Jahr steigern und unseren gesamten Energiebedarf bis 2050 halbieren. Der Stromverbrauch soll bis 2050 um ein Viertel sinken. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Gebäudebereich, auf den rund 40 % des deutschen Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen fallen. Unser Ziel ist es, die Sanierungsrate für Gebäude von 1 % auf 2 % zu verdoppeln.>

  2. Die Gebäudesanierung und der Ausbau der Stromnetze wird viel Geld verschlingen. Woher soll dieses Geld kommen?

    Ein Umstieg auf ein Energiesystem, das vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, braucht eine langfristig gesicherte Finanzausstattung. Die Bundesregierung finanziert deshalb alle Maßnahmen, die die

    Energieeffizienz steigern, aus einem Sondervermögen – dem so genannten Energie- und Klimafonds.

    Dieser Fonds hat sich bisher aus den zusätzlichen Gewinnen der Energieversorgungsunternehmen gespeist, die sie aus der Laufzeitverlängerung erwarten durften. Hinzu kamen Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate. Jetzt sind die Laufzeiten der Kernkraftwerke verkürzt. Zum Ausgleich sollen ab 2012 alle Einnahmen des Bundes aus dem Emissionshandel unmittelbar in den Energie- und Klimafonds fließen.

    Ein Teil der Gelder kommt dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm zugute. Die Bundesregierung stattet dieses Programm für 2012 bis 2014 mit 1,5 Milliarden Euro im Jahr aus – mehr als anderthalbmal so viel wie in diesem Jahr.

  3. Was kann ich konkret tun, um Förderungen zur Gebäudesanierung zu bekommen?

    Die KfW-Bankengruppe bietet verschiedene Förderprogramme für

    • den energieeffizienten Neubau,
    • das Sanieren von Wohnraum sowie
    • die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur an.

    Mit dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm fördert die KfW umfassende Sanierungsvorhaben eines Gebäudes zum rundum energiesparenden "KfW-Effizienzhaus" sowie hochenergieeffiziente Einzelmaßnahmen. Um bei der Bauausführung und plangemäßen Durchführung höchstmögliche Qualität zu erreichen, gewährt die KfW einen Zuschuss für die Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent, maximal jedoch 2.000 Euro im Rahmen des Programms "Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung".

    Die Hausbanken vermitteln die Förderprogramme.

  4. Welche Gütekriterien muss eine (förderungswürdige) Gebäudesanierung konkret erfüllen?

    Die Fördervoraussetzungen sind an die derzeit geltende Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) angepasst. Mit der EnEV 2009 wurden die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben um durchschnittlich 30 Prozent angehoben. Bevor ein Gebäude oder eine Wohnung saniert wird, empfiehlt es sich, den Rat eines qualifizierten Energieberaters einzuholen. Er hilft, Energieeinsparpotentiale in der Wohnung oder im Haus aufzudecken und schlägt geeignete Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vor. Für eine sogenannte Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte Fachleute gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss.

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Transport

  1. Welche Konsequenzen hat das Energiekonzept für unsere tägliche Fortbewegung? Wird weniger Geld beispielsweise in den Ausbau der Autobahnen gesteckt werden zugunsten der Förderung alternativer, umweltschonenderer Fortbewegungsarten?

    An der Aufgabe des Staates, für eine gute Verkehrsinfrastruktur zu sorgen, ändert sich nichts. Auch Elektroautos brauchen gute Straßen.

  2. Werden die Steuern auf Autos, Flüge usw. langfristig angehoben werden, um diese Fortbewegungsmittel zugunsten alternativer, energiefreundlicherer Fortbewegungsarten "unattraktiver" werden zu lassen?

    Nein. Die Bundesregierung hat nicht vor, über Steuern ins Mobilitätsverhalten der Bevölkerung einzugreifen. Sie setzt stattdessen auf attraktive Anreize, damit sich neue Fortbewegungsmittel durchsetzen. Dazu gehören beispielsweise besondere Parkplätze für Elektroautos oder auch das Recht, damit auf Busspuren zu fahren.

  3. Von Elektromobilität ist in Deutschland bislang nicht viel zu sehen. Wie soll innerhalb von neun Jahren eine flächendeckende Infrastruktur für Elektroautos entstehen?

    Rund 1.500 Elektroautos sind momentan in Deutschland unterwegs. In acht Städten und Regionen laufen Modellversuche des Bundesverkehrsministeriums: in Hamburg, im Rhein-Ruhr- und Rhein-Main-Gebiet, in Sachsen, Stuttgart, München, Berlin/Potsdam und Bremen/Oldenburg. So können Berliner an großen Bahnhöfen bereits Autos mit Elektroantrieb mieten und Probe fahren. In Stuttgart fahren Hybridbusse, die neben einem Diesel- auch einen Elektromotor haben. Deutschlandweit werden über 200 Projekte mit 130 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II unterstützt.

    Bis 2020 sollen mindestens eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen, bis 2030 sogar sechs Millionen.

    Die meisten Ladevorgänge werden auch in Zukunft im nicht-öffentlichen Bereich stattfinden, also zu Hause oder am Arbeitsplatz. Die Bundesregierung fördert die Erforschung von Ladetechnologien. Sie verbessert außerdem den rechtlichen Rahmen, damit die Wirtschaft Anreize hat, ein funktionierendes öffentliches Ladenetz einzurichten.

  4. Gerade die deutschen Automobilhersteller haben sich bislang strikt geweigert, die Entwicklung von Elektroautos voranzutreiben. Profitieren am Ende ausländische Fahrzeughersteller vom Konzept zur Elektromobilität?

    Markt und Wettbewerb sind die besten Treiber für Innovationen. Die Hauptverantwortung liegt daher bei der Wirtschaft und den Unternehmen. Die deutsche Automobilindustrie sieht sich zunehmendem internationalem Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Es ist wichtig, die eigene technologische Kompetenz und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und durch attraktive Produkte auszubauen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz mit ihrer Hightech-Strategie. Das Bundesverkehrsministerium fördert das Thema Elektromobilität in seiner ganzen Bandbreite: Von Hybrid über Batterie bis zur Brennstoffzelle. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die deutschen Fahrzeughersteller mit ihrem technischen Know-how und ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft konkurrenzfähige Elektroautos herstellen werden. Das sichert Arbeitsplätze und stärkt den Standort Deutschland.

  5. Wird es, besonders in ländlichen Regionen, langfristig zu einer besseren Erschließung bzw. Anbindung an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr kommen, damit die Bürger einen Anreiz haben, ihr Auto stehen zu lassen oder sogar abzuschaffen?

    Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) leistet einen wichtigen Beitrag zur Mobilität, in den Städten genauso wie in ländlichen Regionen. Dafür sind allerdings in erster Linie die Kommunen zuständig. Der Ausbau der Angebote ist wünschenswert, muss aber auch wirtschaftlich vertretbar sein.

    Die Bundesregierung schreibt den Bürgerinnen und Bürgern nicht vor, ob sie ein Auto benutzen sollen oder nicht. Das Automobil ist eine der größten Erfindungen der vergangenen 200 Jahre, und der Wunsch nach individueller Mobilität wird weiterbestehen. Nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Allerdings wird sich das Automobil der Zukunft vom heutigen unterscheiden – unterscheiden müssen. Der Trend zu schadstoffärmeren Fahrzeugen wird anhalten, in absehbarer Zeit wird es bezahlbare Alternativen zum heutigen Verbrennungsmotor geben.

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