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Stand: 27. Oktober 2005

Flagge des Vereinigten Königreiches

Informationspapier des BMU zum VDEW-Vorschlag eines sog. "Integrationsmodells" zur Förderung der Erneuerbaren Energien im Strombereich

Auf seinem Kongress am 8. Juni 2005 in Berlin stellte der VDEW (Verband der Elektrizitätswirtschaft) erstmals einen "Diskussionsvorschlag zur künftigen Förderung erneuerbarer Energien" vor. Danach soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgeschafft und schrittweise durch ein anderes Instrument ersetzt werden. Auf dem "European Green Power Marketing Congress versuchte der stellvertretenden Hauptgeschäftsführers des VDEW, Herrn Kohlmann, dann am 6. Oktober, die vermeintlichen Vorteile des VDEW-Vorschlags wissenschaftlich zu begründen und mit konkreten Zahlen zu belegen. Grundlage hierfür war ein Gutachten, das B. Hillebrand (EEFA - Energy Environment Forecast Analysis) im Auftrag des VDEW erarbeitet hatte ("Das Integrationsmodell für Erneuerbare Energiequellen - vom Staat zum Markt") und das in den letzten Wochen - zumindest auszugsweise - bereits in der Presse zitiert, kommentiert und kontrovers diskutiert wurde. Auf einem Symposium des VDEW am 25. und 26. Oktober wurde das sog. "Integrationsmodell" des VDEW dann schließlich erstmals einer breiteren Fachöffentlichkeit präsentiert.

Im Folgenden finden Sie einige Erläuterungen zu den Vorschlägen des VDEW und was diese aus Sicht des BMU für die Erneuerbaren Energien in Deutschland bedeuten.


1. Was ist das EEG und wie funktioniert es?

Das EEG ist die gesetzliche Grundlage für den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich in Deutschland. Das EEG verpflichtet die Stromnetzbetreiber, Anlagen, die Strom aus Erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Wasser, Biomasse und Geothermie) erzeugen, vorrangig an ihr Netz anzuschließen sowie den erzeugten Strom abzunehmen und zu vergüten. Den Preis für den Strom regelt das EEG; er ist für i.d.R. 20 Jahre gültig. Der Preis ist je nach Energiequelle (Wind, Sonne etc.), Anlagegröße und teilweise Standort (z.B. zwischen Wind an der Küste und im Binnenland) unterschiedlich hoch. Auf diese Weise ermöglicht das Gesetz für die unterschiedlichen Energieträger und Erzeugungsarten jeweils eine kostendeckende und technologiespezifische Vergütung und vermeidet zugleich Mitnahmeeffekte. Durch die Abnahmepflicht und kalkulierbare Vergütung besteht für die Anlagenbetreiber eine hohe Investitionssicherheit, die zu dem erfolgreichen und kostengünstigen Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland geführt hat.

Die weit überwiegende Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten nutzt vergleichbare Gesetze (sog. Einspeiseregelungen) für die Markteinführung der Erneuerbaren Energien.


2. Was wird im sog. "Integrationsmodell" des VDEW vorgeschlagen?


Nach dem Vorschlag des VDEW soll in einer ersten Phase ein so genanntes Bonusmodell mit dem Kennzeichen der "Eigenvermarktung" eingeführt werden. Die Produzenten von Strom aus Erneuerbaren Energien müssten sich danach selbst Abnehmer suchen und mit diesen einen Preis aushandeln. Zusätzlich sollen die Anbieter Erneuerbarer Energien für jede Kilowattstunde produzierten Strom einen festgelegten Bonus erhalten, ähnlich der Regelung im existierenden Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Drüber hinaus sollen verpflichtend Herkunftsnachweise für Strom aus Erneuerbaren Energien eingeführt werden, wie sie heute bereits freiwillig nach Regeln des EEG erstellt werden können.

Im zweiten Schritt strebt das Modell ein europaweites Quotenmodell an. Dieser Schritt soll "möglichst bald" eingeführt werden. Spätestens für diesen Zeitpunkt ist die Abschaffung der Abnahmeverpflichtung und des Vorrangs für Erneuerbare Energien vorgesehen. Bei einem Quotenmodell wird ein bestimmter Anteil (Quote) von Strom aus Erneuerbaren Energien am gesamten Stromverbrauch festgelegt, die eine Gruppe von Akteuren -Unternehmen, Netzbetreiber oder Endverbraucher- erreichen soll. Meist wird dieses System mit einem Zertifikathandel kombiniert: jede Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien wird mit einem Zertifikat versehen.

Gelingt es einem Unternehmen nicht, seine Quote zu erfüllen, so muss es eine bestimmte Anzahl von Zertifikaten erwerben.

Parallel dazu soll eine Regelung entsprechend dem EEG für sehr kleine Anlagen erhalten bleiben.


3. Warum schlägt der VDEW mit seinem sog. "Integrationsmodell" jetzt einen Wechsel vor?

Aus Sicht des BMU ist nicht einsehbar, weshalb jetzt einen Wechsel des politischen Instruments zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich angestrebt wird. Wir haben in Deutschland mit dem EEG ein exzellentes Gesetz, das weltweit Beachtung findet und nachgeahmt wird. Es sorgt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, ist billiger als andere Regelungen und ist ein schlankes Gesetz, ohne viel Bürokratie. Die von dem VDEW vorgeschlagenen Modelle führen nach den bisher vorliegenden Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten zu höheren Preisen für Strom aus Erneuerbaren Energien und damit höheren Kosten für die Verbraucher. Darüber hinaus wird der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strommarkt eher gefährdet als gefördert. Das zeigen die Erfahrungen aus Ländern, die keine Einspeiseregelung haben. Es droht ein Stillstand mit den unter Kapitel 5 beschriebenen Folgen.


4. Kriterien für ein Instrument zur Markteinführung Erneuerbarer Energien im Strommarkt


Ein Instrument zur Markteinführung Erneuerbarer Energien muss vor allem effizient und effektiv sein. D.h., es muss möglichst geringe Kosten verursachen und zu geringen Mitnahmeeffekten sowie zu einem deutlichen Ausbau der Erneuerbaren Energien führen. Es sollte die durch die Massenproduktion möglichen Kostensenkungen nutzen. Im Einzelnen sollte ein Instrument:

  • Einen zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien ermöglichen/ökologische Treffsicherheit
    Deutschland hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls zur Reduktion der Treibhausgase in der Periode 2008-2012 um 21% gegenüber dem Jahr 1990 verpflichtet. Hierzu soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien einen wesentlichen Beitrag leisten.
    Der deutsche Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt in Rahmen einer europaweiten Strategie: Deutschland hat gemäß den in der EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (RL 2001/77/EG) festgelegten nationalen Richtzielen die Vorgabe, bis 2010 mindestens 12,5 % des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dieses Ziel muss und will Deutschland erfüllen. Entsprechend wurde es in das EEG aufgenommen. Mit einem Anteil der Erneuerbaren Energien von 9,3% im Jahr 2004 (1998: 4,7%) ist Deutschland auf einem guten Weg, das Ziel zu erreichen - solange die günstigen Bedingungen anhalten. Für 2005 wird ein weiteres deutliches Wachstum erwartet. Dieses Wachstum muss auch fortgeführt werden, um im Jahr 2020 das im EEG festgeschriebene Ziel des Anteils der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von mindestens 20 Prozent zu erreichen.

    Weder ein Bonusmodell noch ein Quotenmodell haben bisher in den Ländern, wo sie eingesetzt wurden, zu einem nennenswerten Ausbau der Erneuerbaren Energien geführt. So wurden beispielsweise im Quotenland Italien, in dem die Erträge für Strom aus Windkraft besonders hoch sind (siehe unten), im Jahr 2003 nur rund 100 MW und im Jahr 2004 nur rund 140 MW 1. Im Vergleich dazu war in Deutschland in 2004 insgesamt eine Windleistung von rund 16.600 MW installiert, der Zubau betrug im Jahr 2003 rund 2.600, im Jahr 2004 rund 2.000 MW. Befürworter von Quotenmodellen argumentieren, dass sie einen zielgenauen Ausbau durch eine entsprechende Festlegung der Quote ermöglichen. Allerdings stimmt diese Behauptung nicht mit den tatsächlichen Erfahrungen überein. In Großbritannien beispielsweise lag 2003 die Quote bei 3 %, wurde aber mit erreichten 1,8 % deutlich unterschritten. Dagegen wird Deutschland seine Ausbauziele mit Hilfe des EEG erreichen können.

  • Investitionssicherheit bieten
    Das Instrument muss für Investitionssicherheit sorgen. Wenn nicht sichergestellt ist, ist, dass der aus Erneuerbaren Energien erzeugte Strom auch langfristig abgenommen wird, werden Unternehmen kaum entsprechende Anlagen errichten, Produktionskapazitäten für Windenergieanlagen, Biogaskraftwerke oder PV-Module schaffen, Arbeitskräfte einstellen und ausbilden, in Forschung und Entwicklung investieren etc. All dies ist nötig, um den Ausbau zu sichern. Die Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber durch das EEG ist unbestritten. Die nur geringen Investitionsaktivitäten bei den Erneuerbaren Energien und die hohen Preise für Strom aus Erneuerbaren Energien in Ländern mit Quotensystem sind dagegen durch die offensichtliche geringe Investitionssicherheit bedingt.

  • Sozialverträglich sein und geringe Kosten verursachen
    Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss zu vertretbaren Kosten geschehen. Der VDEW erweckt den Anschein, sein sog. "Integrationsmodell" führe zu niedrigeren Kosten als das EEG. Dies ist nicht richtig. Im Vergleich mit anderen Instrumenten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sind Bonus- und Quotenmodelle pro Kilowattstunde erzeugten Stroms teurer als Einspeisesysteme wie das EEG.
    Dies liegt u. a. daran, dass bei der Quotenregelung die tatsächlich erreichbaren Erträge kaum zu kalkulieren sind. Dies liegt daran, dass Zertifikate nur solange einen nennenswerten Preis haben, bis die festgesetzte Quote erreicht wurde. Wird also beispielsweise in einem niederschlags- und windreichen Jahr viel Wasser- und Windstrom produziert, wird der Verkauf der Zertifikate für einen Teil dieses Stroms kaum Erträge erzielen können. Ferner kann ein potenzieller Anlagenbetreiber kaum abschätzen, ob eine eventuell zu errichtende Anlage zur Quotenerreichung noch notwendig ist, und ob er entsprechend Zertifikate wird verkaufen können. Diese Unsicherheit führt zu höheren Kreditzinsen und zu höheren Renditeanforderungen der Anlagebetreiber. Diese Unsicherheit besteht beim EEG nicht. Hier ist klar, welche Vergütung der Anlagenbetreiber pro kWh bekommen wird.

    Der internationale Vergleich verdeutlicht dies: Nach dem EEG erhalten Windenergieanlagen, die im Jahr 2004 an Land erreichtet wurden, für die Dauer von mindestens 5 Jahre eine erhöhte Anfangsvergütung von 8,7 Cent pro Kilowattstunde und anschließend eine Basisvergütung von 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Anlagen in Spanien, die nach dem Einspeisetarif vergütet werden, erhalten 7,8 Cent pro Kilowattstunde (da hier der Wind stärker weht, kann die Vergütung niedriger sein). Erfahrungen aus Quotenländern wie Italien und Großbritannien zeigen, dass die Kosten der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in einem Quotenmodell pro produzierter Kilowattstunde Strom signifikant höher liegen als in Deutschland oder Spanien. In Italien und Großbritannien lagen die Preise für Windstrom an Land im Jahre 2004 im Durchschnitt bei 15,5 bzw. 10,1 Cent pro Kilowattstunde. Und dies, obwohl in diesen Ländern deutlich bessere Windbedingungen herrschen.

    Auch Bonusregelungen sind nicht günstiger als Einspeiseregelungen. Denn wenn die Abnahme- und Vergütungspflicht entfällt, steigt das Risiko für den Stromproduzenten. Dieses Risiko muss durch höhere Aufschläge ausgeglichen werden. Das zeigt auch die Erfahrung in Spanien, wo die Erträge der Anlagenbetreiber beim Bonusmodell deutlich höher sind als bei der Einspeiseregelung. Der VDEW-Vorschlag wäre also für den Verbraucher und volkswirtschaftlich teurer als das EEG.

  • Geringen Verwaltungsaufwand aufweisen
    Das Instrument sollte keinen Berg von administrativen Aufgaben nach sich ziehen. Diese bedeuten nämlich sowohl für die Unternehmen als auch für den Staat nicht unerhebliche Kosten, die letztlich wieder die Verbraucher tragen müssten. Dies ist oft das Problem bei Quotenmodellen, die auf den ersten Blick unkompliziert erscheinen, dann aber einen hohen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Bürokratie erfordern.

    Das EEG ist ein schlankes Gesetz und kommt mit nur geringem Verwaltungsaufwand aus. Neben den oft höheren administrativen Aufgaben eines Quotenmodells will der VDEW offenbar verschiedene Modelle parallel laufen lassen, jedes Modell mit seinen eigenen Verwaltungskosten. Zusätzlich soll der Herkunftsnachweis verpflichtend eingeführt werden. Ferner soll es innerhalb des Quotensystems u. U. Teilquoten geben. Dies erhöht den Umsetzungsaufwand weiter.

  • Offen sein für alle potenziellen Marktteilnehmer, Sparten und Größen
    Für eine nachhaltige Energieversorgung brauchen wir einen Ausbau aller Sparten der Erneuerbaren Energien. Nur so wird es gelingen, die in Deutschland bestehenden Potenziale für Erneuerbare Energien voll auszuschöpfen. Daher muss eine Technologiedifferenzierung vorgenommen werden, um die verschiedenen Sparten der Erneuerbaren Energien sachgerecht fördern zu können.

    Wichtig ist, dass Unternehmen jeder Größe eine echte Chance haben, Marktteilnehmer zu werden. Denn kleinere Firmen sind in der Regel innovationsfreudiger und entwickeln die Innovationen, die der Technologie-Standort Deutschland dringend braucht und die zu Kostensenkungen führen. Eine Abschaffung der Abnahmepflicht würde besonders den kleinen und mittelständischen Unternehmen schaden - und gerade diese sind es, die bislang den Ausbau und die Technikentwicklung der Erneuerbaren Energien tragen. Sie besitzen aber keine eigene Vermarktungsstruktur und müssten ihren Strom daher zu geringeren Tarifen an die Stromkonzerne verkaufen oder bekommen ihren Strom überhaupt nicht mehr abgesetzt.

    Es sind aber nicht nur kleine Unternehmen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien tragen, sondern auch vergleichsweise kleine und dezentrale Anlagen: Windenergieanlagen mit ein bis zwei MW Leistung, einzeln und in Windparks; Biomasse- und Biogasanlagen zwischen mehreren hundert Kilowatt bis 20 Megawatt Leistung; Fotovoltaikanlagen, die teilweise nur einige Kilowatt Leistung haben. Die Vielzahl dieser Anlagen ist es, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und anderswo ausmacht. Bei diesen kleinen und dezentralen Anlagen bestehen auch weiterhin erhebliche Ausbaupotenziale. Den Betreibern von diesen Anlagen fehlt ebenso die eigene Vermarktungsstruktur, so dass sie ihren Strom nach dem VDEW-Modell nicht mehr absetzen könnten. Während das EEG also auch den Betrieb von kleinen Anlagen wirtschaftlich macht, würde ein Wechsel zum sog. "Integrationsmodell" des VDEW den Ausbau von kleinen Anlagen stoppen und Deutschland im internationalen Wettbewerb zurückwerfen.

    Bisher angewendete Quoten- und Bonusregelungen unterstützen im Gegensatz zum EEG insbesondere die marktnäheren Techniken wie z.B. die Windenergie; weitere Zukunftstechniken wie Photovoltaik und Geothermie, bei denen Deutschland ebenfalls zu den Marktführern gehört, würden dagegen aufgegeben. Mit dem Wegbrechen der Märkte würden aber auch Arbeitsplätze in einer Zukunftsbranche verloren gehen.


5. Was würde die Einführung des sog. "VDEW-Integrationsmodells" bedeuten?

Durch den sehr erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren Energien sind in Deutschland bislang mindestens 130.000 moderne und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstanden. Die Branche der Erneuerbaren Energien ist eine der wenigen, die konstant und kräftig wächst. Ihre Existenz wäre bedroht.

Ein Abbruch der bisherigen Entwicklung würde nicht nur den Verlust von Produktionskapazitäten, qualifiziertem Personal und Beschäftigung bedeuten, sondern würde auch eine Lücke in der Fortentwicklung regenerativer Erzeugungstechniken reißen, die nur schwer wieder geschlossen werden kann. Derzeit ist die deutsche Industrie im Bereich der Erneuerbaren Energien führend. Und sie kann weltweit die wachsenden Märkte der Erneuerbaren erschließen. Diese Exportchance würde aufs Spiel gesetzt.

Allein durch das EEG wurden im Jahre 2004 33 Mio. Tonnen des Treibhausgases Kohlendioxid eingespart. Bis 2010 können es 57 Mio. Tonnen sein. Diese Reduktionsminderung wäre gefährdet.


6. Es gibt Kritik am EEG. Ist sie berechtigt?

  • "Das EEG ist zu teuer, das so genannte "Integrationsmodell" des VDEW könnte zu deutlichen Einsparungen führen" Der VDEW behauptet auf Grundlage des von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens, das "Integrationsmodell" könne bis 2020 zu kumulierten Einsparungen von 3,8 Mrd. € führen. Dies wären durchschnittlich rund 270 Mio. € pro Jahr. Zusätzlich werden aufgrund sinkender Strompreise volkswirtschaftliche Effizienzgewinne von bis zu 1,7 Mrd. € in Aussicht gestellt. Dagegen sagen zahlreiche Untersuchungen und Veröffentlichungen genau das Gegenteil. Solange am Prinzip des Ausbaus festgehalten wird, auch bezüglich des Ausbaus in den einzelnen Sparten der Erneuerbaren Energien, käme ein Systemwechsel zu einem Quotenmodell - und dies ist das Ziel des "Integrationsmodells" - zu deutlich höheren Kosten - bei geringerer Wirksamkeit. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung stellt dazu im 29. Wochenbericht 2005 fest: "Bei einem vorgegebenen Ausbauziel Erneuerbarer Energien kann die finanzielle Belastung der Stromverbraucher vor allem durch differenzierte und degressiv gestaltete Fördersätze gestaltet werden. Diese Belastung war in Deutschland von 2000 bis 2004 um insgesamt 1,7 Mrd. € niedriger, als sie im Fall einer einheitlichen Förderung - wie bei einer nationalen Quote - gewesen wäre." Dies bedeutet, dass die Stromverbraucher mit dem EEG im Vergleich zum Integrationsmodell in dieser Zeit durchschnittlich 340 Mio. € eingespart haben. Im sog. "Integrationsmodell" des VDEW werden die oben zitierten Einsparungen insbesondere durch einen Ausbaustopp der Sparten Sonnenenergie und Biomasse (unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe) erreicht werden sollen. Hierbei sollte bedacht werden, dass nach einer Forsa-Umfrage vom April 2005 62% der deutschen einen stärkeren Ausbau der Erneuerbaren Energien wollen, während 25% mit der derzeitigen Politik einverstanden sind. 85% der Deutschen meinen, dass in 20-30 Jahren die Sonnenenergie die Energieversorgung leisten soll. Ferner sind die deutschen Landwirte vor dem Hintergrund von im globalisierten Markt fallender Preise für Landwirtschaftliche Produkte froh, als Energiewirt ein zweites Standbein aufbauen zu können. Während ein Ausbaustopp für Photovoltaik und Biomassekraftwerken somit wohl weder in der Bevölkerung noch des Bundestages eine Mehrheit finden würde, könnte eine solche Steuerung aber auch ohne einen völligen Systemwechsel stattfinden. Es bestehen genügend Stellschrauben am bestehenden EEG, um die Ausbaugeschwindigkeit der einzelnen Sparten zu steuern. Die volkswirtschaftlichen Vorteile des EEG würden dabei erhalten. Denn für die gleiche Technik wäre das "Integrationsmodell" teuerer als das EEG 2 (siehe oben).

  • "Das EEG ist nicht marktkonform"
    Kritiker lehnen das EEG als nicht marktkonform ab. Tatsache ist, dass alle Instrumente zur Markteinführung Erneuerbarer Energien gezielt in den Markt eingreifen. Beim EEG werden die Vergütungssätze festgelegt, bei Quotenmodellen wird die Menge reguliert und so der Markt gesteuert. Quotenmodelle zwingen die Energieversorger, einen bestimmten Anteil der Stromproduktion durch Erneuerbare Energien zu liefern - oder stattdessen teure Zertifikate zu kaufen.

    Im Gegensatz zu Ländern mit anderen Regelungen hat sich durch das Wachstum der Erneuerbaren Energien, das durch das EEG verursacht wurde, in Deutschland ein großer Markt unter den Anlagenherstellern und der Zulieferindustrie entwickelt. Die entstandene Konkurrenz und die Lerneffekte durch steigende Absatzzahlen haben sinkende Preise zur Folge. Die im EEG festgesetzte Degression - jedes Jahr sinken die Mindestpreise für neu in Betrieb genommene Anlagen um 1-6,5 % - facht den Wettbewerb und damit die Dynamik der Kostenreduktion noch zusätzlich an.

  • "Das EEG führt zu einem großen zusätzlichen Bedarf an Regelenergie und einem starken notwendigen Ausbau an Netzkapazitäten"
    Laut einer grundlegenden Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena-Netzstudie 3), die gemeinsam mit den Energieversorgungsunternehmen, den Vertretern der erneuerbaren Energien und den zuständigen Bundesministerien erstellt wurde, steht bis spätestens 2020 eine Verstärkung verschiedener Netzabschnitte mit einer Gesamtlänge von etwa 400 km an. Ein echter Neubau von Trassen wird in der Größenordnung von 850 km erforderlich. Zusätzlich sind Netzertüchtigungsmaßnahmen notwendig. Das bestehende Höchstspannungsnetz muss um etwa 5% erweitert werden. Der für die Windenergie erforderliche Ausbau des Höchstspannungsnetzes wird in der Studie als technisch machbar eingestuft und bewegt sich danach in einer wirtschaftlich tragbaren Größenordnung.
    Die Studie stellt ferner fest, dass die Größenordnung an zusätzlich erforderlicher Flexibilität beherrschbar ist. Der durch den Ausbau der Windenergie erforderliche Regel- und Reservebedarf kann durch den gemäß der dena-Netzstudie weiterentwickelten Kraftwerkspark bereitgestellt werden.
    Darüber hinaus ist die Frage, ob und wie viel zusätzliche Netzkapazitäten benötigt werden, grundsätzlich unabhängig vom eingesetzten Instrument zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Auch wenn unter einer Quotenregelung beispielsweise große Kapazitäten u.a. an Windenergiekapazitäten im windstarken Norden Deutschlands ausgebaut würden, müsste dieser Strom zum Verbraucher transportiert werden - und dafür ein Netzausbau stattfinden.
    Durch die Differenzierung der Vergütungen im EEG wird es ermöglicht, nicht nur an den windstärksten Standorten Anlagen zu betreiben und damit mit der Stromproduktion näher an den Verbraucher heranzukommen. Zusätzlich kann und wird dank des EEG mit Photovoltaik sowie den grundlastfähigen Sparten Biomasse und Geothermie Strom aus Erneuerbaren Energien in allen Gebieten Deutschlands sehr verbrauchernah produziert. Da das Integrationsmodell gerade den Ausbau dieser drei Sparten deutlich reduzieren würde, verschärft es die Problematik der Netzkapazitäten und der Regelenergie.

  • "Durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien können nur wenige konventionelle Kraftwerke vom Netz genommen werden"
    Bezüglich des Ausbaus der Windkraft ist dies grundsätzlich richtig. Allerdings ist vor dem Hintergrund der Reduktion der Treibhausgasemissionen und dem Ziel, unabhängiger zu werden von fossilen Energieträgern und deren schwankenden bzw. steigenden Preisen entscheidend, ob deren Verbrauch und damit die Emissionen von CO2 reduziert werden. Und dies ist der Fall: das EEG hat im Jahr 2004 rund 33 Mio. Tonnen CO2 eingespart, bis 2010 werden es mindestens 50 Mio. Tonnen sein. Nur die Ökologische Steuerreform bewirkt in Deutschland Reduktionen in vergleichbarer Größenordnung.

  • "Das EEG passt rechtlich nicht in den Europäischen Binnenmarkt"
    Der VDEW behauptet, im Rahmen des europäischen Binnenmarktes müssten die in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten eingesetzten Instrumente aus rechtlichen Gründen zwingend harmonisiert werden. Diese Behauptung ist falsch; das hat ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Stefan Klinski ausdrücklich bestätigt. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil im Jahre 2001 ausdrücklich die Zulässigkeit des EEG bestätigt.
    Die EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat sich vielmehr für die Koexistenz und einen Wettbewerb der unterschiedlichen nationalen Instrumente entschieden. In diesem Wettbewerb liegt das EEG bzw. das Einspeisesystem derzeit weit vor allen Quotenregelungen, die der VDEW auf europäischer Ebene einheitlich einführen will: die meisten EU-Staaten nutzen ein Einspeisesystem. Denn es ist kostengünstiger als die bestehenden Quotenregelungen und führt - anders als die existierenden Quotensysteme - tatsächlich zum Ausbau der Erneuerbaren Energien. Nach Aussagen des EU-Kommissars für Energie, Andris Piebalgs, wird die Kommission daher auch in näherer Zukunft keine Harmonisierung vorschlagen. Im Gespräch ist allenfalls eine Koordinierung der unterschiedlichen Instrumente der europäischen Mitgliedstaaten.
    Im Übrigen spricht aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht nichts dagegen, in einem in Zukunft liberalisierten europäischen Energiemarkt im Sinne des gemeinschaftsrechtlichen Subsidiaritätsprinzips in den einzelnen MS unterschiedlich ausgestaltete Instrumente zur Förderung der Erneuerbaren Energien anzuwenden.
    Es ist Ziel der Europäischen Gemeinschaft, überall in Europa die Erneuerbaren Energien gleichmäßig auszubauen. Daher setzt die EU-Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energien bewusst für jeden Mitgliedstaat ein eigenes nationales Richtziel fest - orientiert an der jeweiligen Nutzung der Erneuerbaren und den sinnvoll nutzbaren Potenzialen in den jeweiligen Ländern. Entsprechend erfasst und bewertet die Kommission heute die Produktion von Strom aus Erneuerbaren in jedem einzelnen Land.
    Den Ausbau der Erneuerbaren Energien in jedem einzelnen Land vorzunehmen hat gute Gründe:
    • Der Anteil der Erneuerbaren soll langfristig über die auf europäischer Ebene bis 2010 geplanten 21% hinaus gehen. Um dies zu ermöglichen, müssen in allen Ländern vorhandene Potenziale genutzt werden.
    • Ein konzentrierter Ausbau der Erneuerbaren Energien nur in einzelnen Mitgliedsstaaten könnte die gesellschaftliche Akzeptanz für die Erneuerbaren Energien gefährden und würde der gemeinsamen Verantwortung aller Mitgliedsstaaten für einen wirksamen Klimaschutz widersprechen. Darüber hinaus ist der Transport von Strom über weite Entfernungen weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll.



Der Ausbau der Erneuerbaren führt in den Ländern, in denen ausgebaut wird, zu Arbeitsplätzen und Umsatz in den entsprechenden Wirtschaftszweigen.



1 Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung/Energy Economic Group, TU Wien: Zusammenfassende Analyse zur Effektivität und ökonomischer Effizienz von Instrumenten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich, Karlsruhe 2005

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2 Fraunhofer Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung/Energy Economic Group, TU Wien: Zusammenfassende Analyse zur Effektivität und ökonomischer Effizienz von Instrumenten zum Ausbau der Erneuerbaren Energien im Strombereich, Karlsruhe 2005

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3 Deutsche Energie-Agentur: Energiewirtschaftliche Planung für die Netzintegration von Windenergie in Deutschland an Land und Offshore bis zum Jahr 2020, Berlin 2005.

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