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Europa · International
Europa und Umwelt
Ratstagungen der EU (Umwelt)
Stand: 20.12.2010
Ergebnisse der EU-Ratstagung (Umwelt) vom 20. Dezember 2010 in Brüssel
Durchbruch bei klimaschonenderen Nutzfahrzeugen und zu Bioziden
Der Umweltrat trat am 20. Dezember 2010 zu seiner letzten Sitzung unter belgischer Präsidentschaft zusammen.
Die Sitzung leitete die flämische Ministerin für Umwelt, natürliche Ressourcen und Kultur, Joke Schauvliege. Deutschland wurde von Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen vertreten. Für die EU-Kommission (KOM) nahmen die Kommissarin für Klimaschutz, Connie Hedegaard, und die Kommissare Janez Potočnik für Umwelt sowie John Dalli für Gesundheit und Verbraucherpolitik teil.
Die Ratstagung brachte entscheidende Fortschritte in zwei Rechtsetzungsverfahren: Die Minister billigten den im informellen Trilog zwischen Europäischem Parlament, Rat und KOM erzielten Kompromiss zur Minderung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen. Zur Biozidverordnung beschloss der Rat eine politische Einigung in erster Lesung.
Zur Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) und zur Verordnung zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) standen Sachstandsberichte auf der Tagesordnung.
Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zur Ressourcenschonung, zur Verbesserung der umweltpolitischen Instrumente und zum Ergebnis der Biodiversitätskonferenz von Nagoya/Japan. Kurz nach dem Abschluss der Klimakonferenz in Cancún/Mexiko tauschten sich die Minister über deren Ergebnis aus.
Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:
Klimaschonendere Kraftfahrzeuge
Kompromiss für künftige CO2-Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge erzielt
In einem informellen Trilog hatten sich am 15. Dezember 2010 Vertreter von Europäischem Parlament, Rat und KOM auf einen Kompromisstext geeinigt. Wichtigster Streitpunkt in den Verhandlungen war das Langfristziel für 2020 gewesen. Hier vereinbarte man eine durchschnittliche Minderung der Fahrzeugemissionen um rund 27 % auf 147 g CO2/km (rund 5,6 Liter Diesel/100 km). Für 2017 ist ein Zwischenziel von 175 g CO2/km (rund 6,7 Liter Diesel/100 km) festgelegt, das ab 2014 schrittweise eingeführt wird. Bei Überschreitung der Zielwerte müssen die Hersteller Strafzahlungen in Höhe von 95 € pro g CO2/km multipliziert mit der jeweiligen Anzahl der jährlichen Neuzulassungen leisten.
Die Präsidentschaft berichtete dem Rat über dieses Verhandlungsergebnis, das die einhellige Unterstützung fand. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen stellte den Kompromiss in eine Reihe mit dem Ergebnis der Verhandlungen in Cancún sowie mit der Entscheidung des EU-Ausschusses für Klimaänderung über die Zuteilungsregeln im EU-Emissionshandel; dies sei insgesamt eine gute Woche für den Klimaschutz gewesen. Mit dem vereinbarten Langfristziel gelinge es, Innovation und Klimaschutz zu erreichen. Es sei wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie nicht nur aufrecht zu erhalten, sondern sogar zu steigern. Das 147-Gramm-Ziel garantiere eine substantielle CO2-Reduktion und halte Europa technologisch an der Spitze.
Am 21. Dezember 2010 billigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter formal den Kompromiss. Damit kann das Verfahren mit einer Einigung in erster Lesung abgeschlossen werden.
Biozidprodukte
Vorteile für Hersteller, Verbraucher und Umwelt durch neue Verordnung
Der Rat hat mit deutlicher Mehrheit in erster Lesung eine politische Einigung erzielt.
Die Biodzidverordnung soll die bestehende Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten ablösen. Die neue Verordnung (s.a.:
Ratsdokument 17474/10 ADD 1 (PDF, 1,1 MB) und
ADD 2 (PDF, 68 KB)) wird die geltenden Regelungen straffen und die Verfahren für Antragsteller verbessern. Für eine Reihe von Bioziden, für die EU-weit vergleichbare Anwendungsbedingungen angenommen werden, (z. B. Mittel zum Schutz von Farben in geschlossenen Behältern) wird für die Antragsteller die Möglichkeit einer EU-weiten sog. Unionszulassung eingeführt. Für bestimmte Produkte (z. B. Lebensmittelzusatzstoffe wie Milchsäure oder traditionell angewendete Stoffe natürlichen Ursprungs wie Pfefferminzöl) wird ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren vorgesehen. Für eine Gruppe einander sehr ähnlicher Biozid-Produkte wird nur ein einziger Zulassungsantrag zu stellen sein. Neu ist überdies, dass Zulassungsanforderungen in Form von Ausschlusskriterien festgelegt werden: Künftig sollen Biozide grundsätzlich keine Stoffe enthalten dürfen, die Krebs erzeugen, das Erbgut verändern, die Fruchtbarkeit herabsetzen, das Hormonsystem stören, oder die gleichzeitig giftig und langlebig sind und sich in der Nahrungskette anreichern. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt der Text der politischen Einigung Ausnahmen von diesem Verbot (sogenannte Rückausnahmen) zu.
Die große Mehrheit stimmte dem Präsidentschaftsvorschlag zu, auch wenn einige der Mitgliedstaaten Bedenken hinsichtlich einiger Elemente äußerten. Bundesumweltminister Dr. Röttgen begrüßte die mit dem Vorschlag einhergehenden Vorteile für Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz. Durch Einführung einer EU-weiten Zulassung könne in der EU ein einheitliches Schutzniveau geschaffen werden, das Mensch und Umwelt zu Gute komme. Der Vorschlag erziele durch Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaft gegenüber bisherigem Biozidrecht deutliche Verbesserungen ohne Einbußen im Umweltschutzniveau. Nach Abwägung aller Vorteile und Bedenken stimmte auch er dem Vorschlag im Kompromisswege zu. Gleichzeitig machte er deutlich, dass Deutschland sich für eine ambitionierte Alternativenprüfung bei der Entscheidung über Rückausnahmen zum Verbot besonders gefährlicher Stoffe einsetzt. Hier werde man sich um weitere Verbesserungen in den kommenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament bemühen.
Das Europäische Parlament hat im September 2010 in erster Lesung zahlreiche Änderungen beschlossen. Eine Einigung mit dem Rat ist frühestens in zweiter Lesung möglich; die Positionen sind noch recht weit voneinander entfernt.
Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Überarbeitung der WEEE-Richtlinie soll Altgeräteverwertung verbessern
Die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte soll neu gefasst und auf Grundlage der gewonnenen Erfahrungen verbessert werden (s. a.
Ratsdokument 17217/2/10 (PDF, 116 KB)). Eine Gruppe von Mitgliedstaaten, zu der auch Deutschland gehört, setzt sich für einen "offenen" Anwendungsbereich ein. Das bedeutet, dass die Richtlinie grundsätzlich alle Elektrogeräte erfassen soll mit klar definierten Ausnahmen. Andere Mitgliedstaaten bevorzugen einen "geschlossenen" Geltungsbereich, bei dem lediglich die Geräte erfasst werden, die den definierten Kategorien zugeordnet werden können. Weiterhin hat die KOM eine einmalige EU-weit gültige Herstellerregistrierung vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten sehen hiermit eine Reihe von praktischen Schwierigkeiten verbunden. Auch Deutschland lehnt diesen Vorschlag ab, um Finanzierungsverantwortung auch von ausländischen Herstellern durchsetzen und Trittbrettfahrer verfolgen zu können.
Das Plenum des Europäischen Parlaments wird sich voraussichtlich im Februar 2011 in erster Lesung mit dem Richtlinienentwurf befassen.
Genetisch veränderte Organismen (GVO)
Möglichkeit eines GVO-Verbots durch Mitgliedstaaten weiter in der Diskussion
Die KOM hat im Juli 2010 einen
Verordnungsvorschlag (PDF, 205 KB) zur Änderung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG vorgelegt. Die Mitgliedstaaten sollen das Recht erhalten, aus anderen Gründen als Risiken für Umwelt oder Gesundheit den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen auf ihrem Hoheitsgebiet unbefristet zu verbieten ("Opting Out").
Die Präsidentschaft berichtete über die Ergebnisse der ersten zwei Beratungen der vom Ausschuss der Ständigen Vertreter eingerichteten Ad-hoc-Gruppe GVO. In der Aussprache zeigte sich, dass viele Mitgliedstaaten die Diskussion über den Vorschlag nur unter Bedingungen fortsetzen möchten. Zum Einen sind offene juristische Fragen zu klären. Zum Anderen kündigte der zuständige Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik Dalli eine indikative Liste mit möglichen Gründen für ein Verbot des GVO-Anbaus an. Viele Mitgliedstaaten erbaten die Vorlage einer solchen Liste, da juristische Zweifel bestehen, wie solche Verbotsgründe im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und des EU-Binnenmarktes ausgestaltet werden können. Des Weiteren forderten zahlreiche Mitgliedstaaten die zügige Umsetzung der Ratsschlussfolgerungen zu GVO vom Dezember 2008. Kommissar Dalli teilte mit, der darin erbetene Bericht über die sozioökonomischen Auswirkungen sei kurz vor der Fertigstellung. Deutschland lehnt den Verordnungsvorschlag wegen Problemen mit der Vereinbarkeit mit dem EU-Binnenmarkt und mit den Regeln der WTO ab.
Ungarn, das seit Anfang 2011 die EU-Ratspräsidentschaft inne hat, kündigte die Fortsetzung der Beratungen an.
Ressourcenschonendes Wirtschaften
Materialwirtschaft, Produktion und Verbrauch sollen nachhaltig werden
Der Rat nahm die
Schlussfolgerungen (PDF, 123 KB) an, die auf Vorarbeiten beim informellen Umweltministertreffen unter belgischer Präsidentschaft zurückgehen. Darin ersucht der Rat die KOM und die Mitgliedstaaten zu einem integrierten Politikansatz überzugehen, der auf den gesamten Lebenszyklus von Materialien abzielt. Er begrüßt die Absicht der KOM, 2011 eine Strategie für Ressourceneffizienz, einschließlich eines Fahrplans, zu entwerfen, um Leitlinien und eine Struktur für die künftigen Arbeiten vorzugeben. Nachhaltige Materialwirtschaft und Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch sollten als integraler Bestandteil in diese Strategie aufgenommen werden. Der Begriff "Ressourceneffizienz" solle weit ausgelegt werden (u.a. energetische und nichtenergetische Ressourcen, biotisches und abiotisches Material, Wasser, Boden und Biodiversität).
Die KOM wurde aufgefordert, eine gemeinsame Methodik für die quantitative Bewertung der Umweltauswirkungen von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus zu entwickeln. 2012 soll die KOM prüfen, ob eine Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ökodesign-Richtlinie auf nichtenergiebezogene Produkte mit beträchtlichen Umwelteinwirkungen angebracht ist. Der Rat forderte die KOM auf, weiterhin an einem geeigneten Indikatorenset zu arbeiten und es zu entwickeln und auf dieser Grundlage messbare Ziele für Ressourceneffizienz vorzuschlagen.
Verbesserung der umweltpolitischen Instrumente
Fortführung der Umweltaktionsprogramme gefordert
Nach einer öffentlichen Debatte nahm der Rat
Schlussfolgerungen (PDF, 138 KB, in englischer Sprache) an, in deren Zentrum die Forderung nach einem 7. Umweltaktionsprogramm (UAP) steht. Solche Aktionsprogramme strukturieren seit den 70er Jahren die EU-Umweltpolitik. Sie sind im Vertrag über die Arbeitsweise der EU vorgesehen und werden im Mitentscheidungsverfahren von Europäischem Parlament und Rat beschlossen. Das derzeitige, 6. UAP läuft im Sommer 2012 aus.
Umweltkommissar Potočnik sprach sich nicht generell gegen ein 7. UAP aus. Er wies jedoch darauf hin, dass schon in Kürze viele Entscheidungen auf EU-Ebene mit Umweltbezug zu treffen seien, auf die man ohne ein 7. UAP Antworten finden müsse (z. B. Gemeinsame Agrarpolitik, mehrjährige Finanzplanung, Umsetzung der Beschlüsse von Nagoya zur biologischen Vielfalt, Ressourceneffizienz). Auch sei es nicht logisch, über ein neues UAP nachzudenken, wenn die Evaluierung des 6. UAP noch nicht abgeschlossen sei. Dies gelte auch für die Vorlage eines 2. Umwelt- und Gesundheitsplans (EHAP).
Die große Mehrzahl der Mitgliedstaaten betonte die Notwendigkeit der baldigen Vorlage eines 7. UAP. Bundesumweltminister Dr. Röttgen forderte eine politische Betrachtungsweise: Es wäre ein verheerendes umweltpolitisches Signal, wenn KOM und Mitgliedstaaten nach sechs Umweltaktionsprogrammen kein siebtes mehr für nötig befänden. Die klima- und umweltpolitische Transformation brauche einen Zielpunkt, Leitplanken und einen Kompass. Gerade für Umweltpolitik als Querschnittspolitik sei ein solches Programm unverzichtbar. Die Notwendigkeit kurzfristiger Maßnahmen stehe einer solchen langfristigen Orientierung nicht entgegen. Die KOM solle daher ihre Zögerlichkeit ablegen. Er forderte gleichfalls die Vorlage eines 2. EHAP.
Biologische Vielfalt
Ergebnisse der Konferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
In
Schlussfolgerungen (PDF, 130 KB) begrüßte der Rat die Ergebnisse der Konferenz in Nagoya/Japan (18. bis 29. Oktober 2010). Er bekräftigt das EU-Ziel vom März 2010, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemleistungen in der EU bis 2020 zum Stillstand zu bringen und sie so weit wie möglich wiederherzustellen sowie gleichzeitig den EU-Beitrag zur Abwendung des globalen Verlusts an biologischer Vielfalt aufzustocken. Der Rat begrüßt die Schlussfolgerungen der TEEB-Studie ("The Economics of Ecosystems and Biodiversity") und die Planungen zur Errichtung des internationalen wissenschaftlichen Gremiums für Biodiversität (IPBES).
Der Rat fordert die KOM u. a. auf sicherzustellen, dass die relevanten Ziele des strategischen Plans der Biodiversitätskonvention (CBD) durch die zukünftige Biodiversitätsstrategie und die Strategie zu invasiven Arten auf EU-Ebene umgesetzt werden.
Sie soll diese Ziele in die anderen Politikbereiche integrieren. Weiterhin soll sie eine sorgfältige Folgenabschätzung zu den Auswirkungen des ABS-Protokolls (Protokoll zur Regelung des Zuganges zu genetischen Ressourcen und der gerechten Gewinnbeteiligung bei der Nutzung dieser Ressourcen – Access and Benefit Sharing) auf relevante Sektoren und EU-Politiken und -Recht vorbereiten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre nationalen Biodiversitätsstrategien und -aktionspläne im Einklang mit dem strategischen Plan zu überarbeiten. Mitgliedstaaten und KOM sind eingeladen, bei frühester Gelegenheit das ABS-Protokoll zu zeichnen und mit den Vorbereitungen für die Ratifikation und Umsetzung zu beginnen.
Klimaschutz
Diskussion der Ergebnisse der Klimakonferenz von Cancún
Die Umweltminister waren sich einig in ihrer grundsätzlich positiven Bewertung der Verhandlungsergebnisse von Cancún. Sie dankten Klimakommissarin Hedegaard und der belgischen Präsidentschaft für die gute Verhandlungsführung und lobten einhellig den mexikanischen Konferenzvorsitz.
Zum ersten Mal sei es gelungen, das 2-Grad-Ziel formell im Prozess der globalen Klimaverhandlungen zu verankern. Die Mitgliedstaaten wiesen auf Fortschritte bei Tropenwaldschutz, Technologiezusammenarbeit, Transparenz (Minderung und deren Messung, Berichterstattung und Überprüfung) und bei der Finanzierung hin. Man habe sich auf die Schaffung eines Rahmens für Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel und einen Globalen Klimafond verständigt. Die Ergebnisse von Cancún hätten das Vertrauen in den internationalen Verhandlungsprozess wieder gestärkt. Dennoch seien noch zahlreiche schwierige Verhandlungsthemen und Konfliktlinien verblieben, die gelöst werden müssten. Insbesondere das Auslaufen des Kyoto-Protokolls 2012 sei besorgniserregend. Man müsse sicherstellen, dass die geschaffenen flexiblen Mechanismen weiterhin Bestand hätten.
Bundesumweltminister Dr. Röttgen teilte die positive Bewertung, sensibilisierte aber für harte Konflikte, die nun in den internationalen Verhandlungen zu erwarten seien. Die EU müsse sich als Vorreiter und klimapolitischer Herausforderer positionieren, um bei den anstehenden schwierigen Klimaverhandlungen 2011 zu verhindern, dass Europa marginalisiert oder für ein Scheitern verantwortlich gemacht werden könne. Die EU müsse ihre Strategie grundlegend überdenken, ein "Weiter so" werde 2011 nicht zum Erfolg führen. Dazu gehöre auch die Klärung des EU-internen Klimaschutzziels über 20 % hinaus.
Ratspräsidentschaft
Seit dem 1. Januar hat Ungarn den Ratsvorsitz für das 1. Halbjahr 2011 inne.
Im Internet sind aktuelle Informationen zur ungarischen EU-Ratspräsidentschaft unter
www.eu2011.hu verfügbar.
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