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Stand: Juli 2007


Kennzeichnungsverordnung
Verordnung zur Kennzeichnung von emissionsarmen Fahrzeugen (35. BImSchV)

Das Bundeskabinett hat die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" in geänderter Fassung beschlossen. Mit der Verordnung wird die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach der Höhe ihrer Partikelemission bundesweit einheitlich geregelt. Außerdem wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können. Mit dem Beschluss übernimmt die Bundesregierung die Änderungen, die der Bundesrat an der ursprünglich beschlossenen Kennzeichnungsverordnung gefordert hatte. Die Verordnung ist am 1. März 2007 in Kraft getreten.


Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

Ausfertigungsdatum: 10. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2218)

Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2793)

Hinweis:

Das PDF-Dokument sowie die Textversion sind ein Service der juris GmbH
(Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland)


Berichtigung der Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge

Vom 3. November 2006


Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Download.

Weitere Informationen:
  • Erste Verordnung zur Änderung der Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
  • 14.11.2007: Bundeskabinett beschließt Änderung der Kennzeichnungsverordnung - "Grüne Plakette" auch für US-Kat
  • 04.07.2007: Auch Pkw mit älteren Katalysatoren bekommen grüne Plakette