Stand: März 2008

Natura 2000 in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee

Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000 umfasst nicht nur Flächen an Land, sondern schützt auch Lebensräume und Arten im Meer. Für die Umsetzung von Natura 2000 an Land und in den Hoheitsgewässern (innerhalb der 12 Seemeilen-Zone) sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Für Natura 2000 im Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), die sich an die 12-Seemeilen-Zone anschließt und bis zu den internationalen Gewässern jenseits der 200-Seemeilen-Zone reicht, ist gemäß § 38 BNatSchG dagegen der Bund (vertreten durch das BfN und das BMU) verantwortlich.

Auswahl und Meldung der Schutzgebiete

Riff (Foto: Krause & Hübner, BfN)Von den Lebensraumtypen des Anhangs I und den Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, für deren Erhaltung Natura 2000-Gebiete ausgewiesen werden müssen, kommen in den deutschen Meeresgebieten der AWZ zwei der Lebensräume (Riffe und Sandbänke), zumindest drei Säugetierarten (Schweinswale, Kegelrobben, Seehunde) sowie sechs wandernde Fischarten (z.B. Finten, Alsen, Meerneunaugen) vor. Außerdem wurden in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee 25 Vogelarten (vor allem aus den Gruppen der Seetaucher und Meeresenten) festgestellt, die unter den Gebietsschutz der Vogelschutzrichtlinie fallen.

Kegelrobbe (Foto: Krause & Hübner, BfN)Da hinsichtlich Vorkommen und Verbreitung der relevanten Arten und Lebensräume in der AWZ erhebliche Wissenslücken bestanden, wurde als Grundlage für die Gebietsauswahl zunächst ein umfangreiches Forschungsprogramm durchgeführt. Auf Grundlage der Ergebnisse wurden die besonders wertvollen Meeresgebiete im Sinne der FFH- und Vogelschutzrichtlinie abgegrenzt. Detaillierte Informationen über die wissenschaftlichen Hintergründe und die Forschungsmethoden können auf Internetseite www.HabitatMareNatura2000.de abgerufen werden.

Auf Basis der fachlichen Flächenkulisse wurden acht FFH- und zwei Vogelschutzgebiete vorgeschlagen. Diese wurden mit den fachlich betroffenen Bundesministerien und den angrenzenden Küstenbundesländern abgestimmt und öffentlich zur Diskussion gestellt. Unter Berücksichtigung einiger Verbesserungsvorschläge wurden die zehn Natura 2000-Meeresschutzgebiete im Mai 2004 der Europäischen Kommission gemeldet. Die Auswahl der geschützten Meeresflächen ist mit der Meldung an die Europäische Kommission abgeschlossen.

Gebietscode Gebietsbezeichnung Fläche in ha
Vogelschutzgebiete
DE 1011-401 Östliche Deutsche Bucht 313.513
DE 1552-401 Pommersche Bucht 200.938
FFH-Gebiete
DE 1003-301 Doggerbank 169.895
DE 1209-301 Sylter Außenriff 531.428
DE 2104-301 Borkum-Riffgrund 62.548
DE 1332-301 Fehmarnbelt 27.992
DE 1339-301 Kadetrinne 10.007
DE 1249-301 Westliche Rönnebank 8.601
DE 1251-301 Adlergrund 323.399
DE 1652-301 Pommersche Bucht mit Oderbank 110.115

Die Fläche der gemeldeten Vogelschutzgebiete beträgt damit insgesamt 514.451 ha, die der gemeldeten FFH-Gebiete insgesamt 943.985 ha. Insgesamt wurde mit den zehn vorgeschlagenen NATURA 2000-Gebieten eine Fläche von 1.040.783 ha gemeldet. Dies entspricht ca. 31 % der deutschen AWZ in der Nord- und Ostsee.

Die Natura 2000-Gebiete können auf folgenden Internetseiten eingesehen werden

Schutz und Management der Gebiete

Während die FFH-Vorschlagsgebiete zunächst einem Bewertungsprozess auf EU-Ebene zu unterziehen und in einer Gemeinschaftsliste festzulegen waren, schließt sich an die Meldung der Vogelschutzgebiete unmittelbar ihre Unterschutzstellung an. Der Schutz dieser Gebiete erfolgt auf Grundlage von Rechtsvorschriften (Schutzgebietsverordnungen) und Managementplänen. Die Schutzgebietsverordnung definiert den Schutzzweck des Gebietes und trifft grundsätzliche Regelungen. der Managementplan bestimmt die zur Erreichung der Schutzziele notwendigen Erhaltungsmaßnahmen. Die Schutzgebietsverordnungen für alle Natura 2000-Gebiete in der deutschen AWZ sind verabschiedet und auf der Internetseite von HabitatMareNatura2000 einzusehen. Die Managementpläne werden derzeit erarbeitet (Stand Februar 2008).