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Umweltfreundliche Beschaffung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Stand: Januar 2012
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen
Mit dem Eckpunktepapier für ein integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm der Bundesregierung beschloss das Bundeskabinett im August 2007 in Meseberg unter anderem, Leitlinien für die Beschaffung umweltfreundlicher, insbesondere energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen zu erarbeiten. Am 5. Dezember 2007 verabschiedete das Bundeskabinett diesbezüglich eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen". Diese wurde am 23. Januar 2008 im Bundesanzeiger Nr. 12, S. 198-199 veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag in Kraft.
Am 18. Januar 2012 hat das Bundeskabinett die Erste Änderung dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift beschlossen. Deren Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger am 24. Januar 2012 (Nr. 13, S. 286). Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift und die ihr als Anlage beigefügten Leitlinien sind bei der Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) durch alle Bundesdienststellen zu beachten.
- vom 18. Januar 2012 -
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Erste Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen








