• Titel: Aktuelle Entwicklungen bei der Förderung Erneuerbarer Energien - EEG und Exportinitiative

  • Redner/in: Parlamentarische Staatssekretärin Margareta Wolf
  • Anlass: DIHK-Arbeitskreissitzung der Energiewirtschaft
  • Datum/Ort: 08. April 2003, Berlin, Haus der Deutschen Wirtschaft

Überblick über die Kapitel

  1. Einleitung
  2. Ausgangslage
  3. EEG-Novelle
  4. Härtefallregelung
  5. Exportinitiative
  6. Schluss

Anrede,

I.

Erneuerbare Erneuerbare Energien bilden mittlerweile einen bedeutenden Zweig der Energiewirtschaft. Mit weitreichenden Auswirkungen auf den deutschen Energiemix, auf den industriellen Sektor und auf das Handwerk.

Darum begrüße ich es sehr, dass der DIHK dieses Thema seit längerer Zeit kritisch begleitet. Und ich freue mich, dass wir heute die aktuell anstehende Fort- und Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes diskutieren können.

Mir ist bekannt, dass es hierzu durchaus kontroverse Ansichten gibt, dem weiche ich nicht aus - sie können die Debatte nur befruchten. Beginnen möchte ich mit der Ausgangslage für erneuerbaren Energien in Deutschland.

II.

Erneuerbare Energien tragen zum Klimaschutz bei, weil ihre Anwendung im Gegensatz zur Nutzung fossiler Energien entweder CO2-frei, zumindest aber CO2-neutral ist. Bereits im Jahr 2002 hat die Nutzung der erneuerbaren Energien in Deutschland rund 50 Mio. Tonnen CO2-Emissionen vermieden. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist daher ein unverzichtbares Element in der Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland auf europäischer Ebene zur Minderung der Treibhausgasemissionen um 21 Prozent bis zum Jahr 2010. National gilt das Ziel der Bundesregierung, die Kohlendioxidemissionen bis zum Jahr 2005 um 25 % gegenüber 1990 zu mindern. Ein tragender Pfeiler dieser Minderung sind die Erneuerbaren Energien. Die Aufgabe ist nun, den Anteil erneuerbarer Energien immer weiter auszubauen. Konkret wollen wir bis 2010 den Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch gegenüber dem Jahr 2000 verdoppeln. D.H. einen Anteil der Erneuerbaren Energien von 12,5 % beim Stromverbrauch und 4,2 % beim Primärenergieverbrauch.

Diese Ziele sind eingebetet in einen europäischen Rahmen. Die Mitgliedsländer der EU haben sich im September 2001 nationale Richtziele für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gegeben. Deutschland ist hierbei alles andere als ein Einzelgänger. Beispielsweise sehen die Richtziele für das Vereinigte Königreich einen Ausbau von 1,7 % auf 10 % und für Frankreich von 15 % auf 21 % des Strom aus erneuerbaren Energiequellen vor. Für die EU insgesamt soll der Anteil von 14 % im Jahr 1997 auf rd. 22 % im Jahr 2010 ausgebaut werden.

Der Blick über die Grenzen zeigt klar, dass es hier nicht um Sonderwege geht, wie hier und da vermutet wird, sondern um eine gleichlaufende europäische Entwicklung. Es gibt allerdings unterschiedliche Wege zur Erreichung der angesprochenen Ziele. Die auf nationaler Ebene praktizierten Systeme zur Unterstützung erneuerbarer Energiequellen reichen von grünen Zertifikaten über Investitionsbeihilfen bis hin zu festen Vergütungssätzen.

Es ist vielleicht noch zu früh die Wirksamkeit der unterschiedlichen Fördersysteme abschließend zu beurteilen, aber eines zeichnet sich heute ab: In den Ländern, die auf einen Zertifikatshandel für den Strom aus erneuerbaren Energiequellen gesetzt haben, geht der Ausbau der erneuerbaren Energien - um mich vorsichtig auszudrücken - verhalten voran.

Im Oktober 2004 wird die europäische Kommission einen Bericht über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der nationalen Richtziele vorlegen. Dann können wir den Erfolg der verschiedenen Fördermechanismen besser beurteilen.

In Deutschland setzten wir auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz mit seinem Abnahme- und Vergütungssystem. Ein System das zu einem Anteil erneuerbarer Energien an der Nettostromverbrauch von mehr als 8 % geführt hat. Zur Erinnerung: 1997 lag dieser Anteil noch bei 4,5 %. Die im Jahr 2002 nach dem EEG eingespeiste und vergütete Strommenge belief sich auf rd. 23 Mrd. kWh - nach 17,8 Mrd. kWh im Jahr 2001. Diese Entwicklung korrespondiert mit zweistelligen Zuwachsraten bei der installierten Leistung erneuerbarer Energieträger. Am Jahresende 2002 belief sich die installierte Leistung bei den "Erneuerbaren" auf knapp 17.000 MW. Am stärksten war der Aufschwung der vergangenen Jahre bei der Windenergie: Ende 2002 waren bereits 12.000 Megawatt in Betrieb. Im vergangenen Jahr hat die Windenergie 3,5 % des gesamten Strombedarfs geliefert. Der Stromertrag aus der Windenergie wird also den Ertrag aus der Wasserkraft in Kürze überholen. Die Photovoltaik hat ähnlich hohe Wachstumsraten wie die Windenergie, allerdings ausgehend von einem sehr viel niedrigeren Niveau. Zur Zeit sind rund 270 Megawatt installiert. Damit liegt Deutschland in Europa an erster Stelle, weltweit hinter Japan an zweiter. Diese positive Entwicklung in Deutschland können wir maßgeblich auf das 100.000-Dächer-Solarstromprogramm mit seinen vorteilhaften Zins- und Darlehenskonditionen und auf das EEG zurückführen, das für Solarstrom eine Einspeisevergütung von derzeit rund 46 €-Cent/kWh vorsieht. Durch das Hunderttausend-Dächer-Solarstrom-Programm sind bis jetzt über 215 MW Photovoltaik-Leistung gefördert worden. Im laufenden Jahr werden wir bei der installierten Leistung etwa 350 MW erreichen - das ist annähernd eine Verdoppelung gegenüber dem Stand von 2001. Zwei Zahlenwerte zum Umsatz der Branche: Nach Angaben des IWR in Münster lag der Bruttoumsatz im deutschen Windenenergiemarkt 2002 bei 4,7 Milliarden Euro. Der Umsatz der Photovoltaik Branche, lag im Jahr 2001 bei rd. 500 Mio.; eine knappe Verfünffachung zum Stand von 1999.

III.

Meine Damen und Herren,
das was wir in den vergangenen drei Jahren beim Ausbau der Erneuerbaren Energien geschafft haben, ist zu einem großen Teil auf das Erneuerbare-Energien-Gesetz zurückzuführen. Am 1. April 2003, hat sich das EEG bereits drei Jahre als ein sehr erfolgreiches Instrument bewährt. Hinzu kam im Juni 2001 die Biomasseverordnung, die die Bedingungen für diesen wichtigen Teil der erneuerbaren Energien konkretisierte. Die Bundesregierung hat in einem Erfahrungsbericht zum EEG den Deutschen Bundestag über den Stand der Markteinführung und die Kostenentwicklung unterrichtet. Hierzu fand am 31. Januar 2003 eine Debatte im Deutschen Bundestag statt, die die Zustimmung vieler Abgeordneter aus unterschiedlichen Fraktionen zum EEG deutlich gemacht hat.
Das bestärkt uns, den eingeschlagenen Weg fortzusetzen und die Instrumente des EEG weiter zu nutzen. Das Bundesumweltministerium hat innerhalb der Bundesregierung die Federführung für erneuerbare Energien. Wir werden eine Novelle auf den Weg bringen, die das EEG dort wo es sinnvoll erscheint modifiziert.

Was sind die Eckpunkte der geplanten Novellierung? Das Prinzip bleibt erhalten: Wir setzen keine Haushaltsmittel ein, sondern finanzieren die Förderung durch eine Umlage auf die Strompreise. Das ist verursachergerecht und effizient. Innerhalb dieses Systems werden wir allerdings bei künftigen Investitionen die Förderung dort verstärken, wo es nötig ist, und dort senken, wo die Wirtschaftlichkeit es ermöglicht.

Bei der Windenergie wollen wir den weiteren Ausbau an Land an ertragreichen Standorten durch Repowering der bestehenden Anlagen voranbringen und Offshore-Windparks erschließen. Bei den Offshore-Windparks sind 500 MW bis 2006 und 2000-3000 MW bis 2010 machbar. An Land sollten neue Windparks gezielter gefördert werden, d.h. die Anreize für die Erschließung wenig ertragreicher Standorte zurückzufahren.

Beim weiteren Ausbau der Fotovoltaik gibt es zwei Herausforderungen: Zur Zeit profitieren Investoren und Bürger sowohl vom EEG als auch vom 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm. Die im EEG vorgegebene Zielzahl von insgesamt 350 MW wird voraussichtlich in etwa einem Jahr erreicht. Danach muss das EEG allein den Ausbau der Fotovoltaik wirtschaftlich attraktiv machen. Die Förderung kann bei Installation auf freier Fläche niedriger, als bei den Anlagen auf Dächern sein. Ziel bleibt, die Nachfrage nach Fotovoltaik zu verstärken und Preisreduktionen in den erforderlichen Größenordnungen zu erreichen.

Nach der Windkraft hat zur Zeit die Biomassenutzung in Deutschland die größten Wachstumspotenziale. Etwa 475 Megawatt sind zur Stromerzeugung installiert. Hinzu kommt die erhebliche thermische Nutzung. Seit Inkrafttreten der Biomasseverordnung im Juni 2001 gibt es zahlreiche Planungen für den Bau weiterer Biomasseanlagen. Wir erwarten ein deutliches Wachstum in den nächsten Jahren. Die Vergütung bei den großen Anlagen hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Unbefriedigend ist aber, dass wir nach bisherigem EEG kleine Biomasseanlagen nur sehr wenig fördern können. Weitere Vergütungsstufen mit höheren Vergütungssätzen für kleinere Anlagen können hier Abhilfe schaffen.

Wasserkraft war bislang der bedeutendste erneuerbare Energieträger in Deutschland. Wasserkraftwerke mit einer Leistung von rund 4.625 Megawatt sind installiert. Wie bei der Windenergie an Land sind auch hier nicht immer mehr neue Anlagen das Hauptziel. Sondern um die Leistung der Wasserkraft in wenigen Jahren deutlich zu steigern, müssten vor allem die alten Anlagen modernisiert werden. Dies gelingt über die Aufnahme und ggf. befristete und degressive Förderung auch von Wasserkraftwerken mit mehr als 5 MW bis etwa 150 MW ins EEG.

Die Geothermie soll als grundlastfähige Technologie eine wichtige Rolle im zukünftigen Energiemix einnehmen. In Deutschland beginnen wir gerade erst mit der Erforschung und Nutzung der Tiefen-Erdwärme. Die ersten - kleineren - Anlagen zur Stromerzeugung sollen jetzt realisiert werden. Die Vergütungshöhe reicht aber für diesen kleinen Leistungsbereich nicht aus. Deshalb bedarf es, künftig weitere Stufen und eine entsprechend höherer Vergütung kleinerer Anlagen.

Meine Damen und Herren, die genannten Technologien haben durchaus unterschiedliche Vergütungssätze, die die verschiedenen Stromgestehungskosten wiederspiegeln. Die Wettbewerbsfähigkeit und Marktnähe dieser Technologien darf aber nicht nur unter den gegebene deutschen geographischen und klimatischen Bedingungen beurteilt werden. In den südlichen Ländern und fern ab eines dichten Stromnetzes ist z. B. die dezentrale Fotovoltaik heute schon häufig die wirtschaftlichere Alternative. Damit findet der Export der in Deutschland erprobten Technologien einen breiten und zukünftig wachsenden Markt, auf den ich später noch eingehen werde.

IV.

Meine Damen und Herren,
bei der Novellierung des EEG geht es nicht nur um Vergütungssätze, sondern auch um Fragen zur Aufteilung und zur Weitergabe der Kosten.

Das EEG sieht eine gleichmäßige Verteilung der Kosten für die eingespeisten Strommengen auf den gesamten Stromverbrauch vor. Nach Angaben des Verbands der Netzbetreiber (VDN) belief sich im Jahr 2001 bei einer Erzeugung regenerativen Stroms in Höhe von 17,820 Mrd. kWh die Gesamtvergütung gemäß EEG auf rd. 1,54 Mrd. €. Die Umlage der EEG-Vergütung auf die gesamte Stromerzeugung führt rein rechnerisch zunächst zu durchschnittlichen Kosten pro kWh in Höhe von rd. 0,3 €-Ct. Dieser Betrag überzeichnet allerdings die Wirkung des EEG, da der verdrängte alternative Strombezug ebenfalls kostenmäßig in Ansatz zu bringen ist.

An dieser Stelle wird nun häufig über Zahlen und Annahmen gestritten. Fest steht, dass die Weitergabe der Kosten aus dem EEG an die Endkunden im Gesetz nicht geregelt ist. Im liberalisierten Strommarkt sind Stromlieferanten und -händler grundsätzlich frei, wie sie ihre Kosten und derartige Belastungen auf ihre verschiedenen Kunden und Kundengruppen umlegen.

Der Wettbewerb sollte dazu führen, dass die Abnehmer großer Strommengen, besonders günstige Konditionen aushandeln können. Dies scheint aber nicht zu funktionieren. Von der Aluminiumindustrie ist zu hören, dass die Stromlieferanten diese Kosten nicht differenzieren.

Darum sollen zwei komplementäre Elemente eingeführt werden:
1. Eine Härtefallregelung für besonders stromintensive Betriebe und
2. eine Wettbewerbsbehörde

Durch die Härtefallregelung, die nun rasch auf den Weg gebracht wird, sollen die stromintensiven Unternehmen des produzierenden Bereichs entlastet und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit abgesichert werden.

Bei Vorliegen einer unbeabsichtigten Härte, kann der EEG-Kostenanteil bis auf 0,05 ct/kWh reduziert werden. Dies gilt für den fremdbezogenen Stromverbrauch, der 100 Gigawattstunden pro Jahr übersteigt. Die Regelung gilt nicht pauschal für ganze Branchen, sondern nach Prüfung des Einzelfalls. Damit wird sowohl der besonderen Situation stromintensiver Unternehmen als auch den Interessen der übrigen Stromverbraucher Rechnung getragen.

Zusammen mit dieser Regelung ist die Einrichtung einer Wettbewerbsbehörde bis Juli 2004 beschlossen, wie wir sie bereits in allen anderen Mitgliedsländern der EU haben. Sie soll - über das EEG hinaus - einen funktionierenden Wettbewerb im Strommarkt garantieren. Dazu kann sie die u.a. Bedingungen zum Netzanschluss, zur Netznutzung und Anschluss- und Tarifbedingungen für neue Erzeuger festsetzen.

Ich bin davon überzeugt, dass dies die richtigen und angemessenen Antworten, auf den Ausbau der erneuerbaren Energien im liberalisierten, europäischen Strommarkt sind.

V.

Meine Damen und Herren,
der Einsatz der erneuerbaren Energien bietet insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern große Chancen. Chancen, die insbesondere von den deutschen Unternehmen mit ihren Erfahrungen genutzt werden sollen. Erfahrungen und Kenntnisse, die wir uns durch die Förderung erneuerbarer Energien in unserem Land erarbeitet haben und die nun weltweit Früchte tragen sollen. So wurden nach Angaben des Deutschen Windenergie Instituts in 2001 von deutschen Herstellern 693 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 518 Megawatt im Ausland errichtet. Die Exportquote lag bei knapp 20 % des Gesamtumsatzes. Ich sage klar, dass dieser Wert deutlich nach oben gebracht werden muss.

Um den Export der Technologie weiter voranzutreiben wollen wir neben den bewährten Instrumenten wie den Hermesbürgschaften auf eine Exportinitiative setzen. Bisher standen aber weder auf Bundes- noch auf Landesebene öffentliche Mittel für die Förderung des Exports von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Verfügung. Aus diesem Grund wurden im Bundeshaushalt für das Jahr 2003 insgesamt 28,5 Mio. Euro für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Das hierfür zuständige Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet zur Zeit zusammen mit der Deutschen-Energie-Agentur (dena) ein Konzept. Bestehende Aktivitäten sollen programmatisch gebündelt und Daten im Hinblick auf Marktchancen zielgerichtet aufbereitet werden. Seit Ende Februar finden Sie branchenbezogene Informationen auf der Internetseite des dena: www.exportinitiative.de.

Auch die Weltkonferenz für erneuerbare Energien im Frühjahr 2004 wird eine gute Gelegenheit sein, die Aufmerksamkeit der Welt auf die deutschen Erfahrungen im Bereich der erneuerbare Technologien zu lenken.

VI.

Meine Damen und Herren,
der Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa und weltweit entwickelt sich mit großer Dynamik. Deutschland mit langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet, sollte diese Entwicklung offensiv nutzen. Wir haben die große Chance, einen substantiellen Marktanteil zu gewinnen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland und der anstehenden Exportinitiative, die auf den Weltmarkt zielt, hat die Bundesregierung den Rahmen gesetzt. Ich wünsche mir, das wir bei allem notwendigen Streit um Vergütungssätze und Differenzierungen, diese Entwicklung gemeinsam vorantreiben.

Danke!

Hintergrundmaterial

DIHK-Position
Der DIHK hat eine Stellungnahme zur Novellierung des EEG vorgelegt. Der DIHK setzt sich kritisch mit dem EEG auseinander und fordert folgende Änderungen:

  1. Mindestpreise durch Bonussystem ersetzen
  2. EEG-Förderung auf marktnahe Technologien beschränken
  3. Fördersätze auf mehr Effizienz und Wettbewerb ausrichten
  4. Richtwert für das gesamte Fördervolumen und Belastungsbegrenzung für energieintensive Unternehmen einführen
  5. Verursachungsgerechte Anlastung der Regelenergie- und Netzausbaukosten

Exportinitiative

Die Exportinitiative geht zurück auf einen Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom Februar 2002. Darin fordert der Deutsche Bundestag das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf, eine "Bundesinitiative Erneuerbare Energien Weltweit - Global Renewable Network" zu schaffen. Die Exportinitiative wird im Bundeshaushalt 2003 mit einem Volumen von 28,5 Mio. Euro unterlegt. Die Exportinitiative wird vom BMWA und der Deutschen Energieagentur (dena) konzipiert. Konkrete Projekte, die über eine "Vernetzung bestehender Aktivitäten" hinausgehen, können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden.

EEG-Novelle

Die Vereinbarung von BMU, BMWA und den Koalitionsfraktionen zur Härtefallregelung, soll vor der Novelle des EEG zur Vergütung, Netzkosten etc. umgesetzt werden. Die Forderung zur Einführung einer Härtefallregelung wurde auch vom DIHK erhoben. Die Arbeiten an der EEG Novelle innerhalb des BMU dauern an. Der Zeitpunkt zur Vorlage eines Referentenentwurfs ist offen. Die Novelle des EEG soll spätestens am 1. Januar 2004 in Kraft treten.